Winterthur kämpft mit neuen Regeln gegen die Ausdehnung des Sexgewerbes.
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In Winterthur sind Bordelle in reinen Wohnzonen verboten. (Symbolbild)
(Keystone)«Eine Wohnung und ein Sexbetrieb im selben Haus vertragen sich nur schwer», sagt Fridolin Störi, Bausekretär von Winterthur. Die Stadtregierung will daher neue Regelungen einführen. Künftig sollen Häuser, die Wohnungen und Sexbetriebe beinhalten, über zwei verschiedene Eingänge, beziehungsweise Treppenhäuser verfügen.
«Wir wollen damit vor allem die Kinder und die Frauen schützen», erklärt Störi. Ausserdem entspreche ein separater Eingang auch dem Bedürfnis der Freier nach Diskretion. So können sie unbemerkt aus dem Haus schleichen.
Bestehende Sexbetriebe müssen nun aber dennoch nicht umrüsten. «Es werden einfach keine Bordelle in Wohnhäusern mehr bewilligt, die die Auflagen nicht erfüllen», sagt Störi. «Wir hatten zwei, drei Fälle in der Vergangenheit, die die Neuerungen nötig machten», so Störi. Weiterhin erlaubt sei, wenn Frauen Freier privat in ihrer Wohnung empfangen. Explizit nicht erlaubt sind auch zukünftig Bordelle in reinen Wohnzonen. Damit soll eine Ausdehnung des Rotlichtgewerbes verhindert werden.
Kein Strassenstrich in Winterthur
In Winterthur sorgt das Rotlichtmilieu immer wieder für rote Köpfe. Vor allem im Stadtteil Töss hat die Zahl der Etablissements in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Oberstes Ziel der Regierung ist immer noch, die Entstehung eines Strassenstrichs zu verhindern.
Die Änderungen sind Teil einer vorgeschlagenen Teilrevision der Bau- und Zonenordnung. Die Vorschläge werden bis zum 18. September in der Kanzlei des Baudepartements öffentlich aufgelegt. Störi geht davon aus, dass der Gemeinderat noch dieses Jahr über die Teilrevision berät. «Ich glaube, dass das Parlament ohne Gegenstimme der Vorlage zustimmt», sagt Störi. Falls dies tatsächlich der Fall ist, könnten die Änderungen bereits 2013 in Kraft treten. (woz)
In der Stadt Zürich werden die Probleme des Rotlichtgewerbes anders geregelt: Hier sind Bordelle in Wohnhäuser erlaubt und müssen über keine separaten Eingänge verfügen. Es gilt: «Sexgewerbliche Salons und vegleichbare Einrichtungen sind in denjenigen Gebieten zulässig, in denen der Zonenplan einen Wohnanteil von weniger als 50 Prozent vorsieht», heisst es beim Hochbauamt der Stadt Zürich auf Anfrage von Blick am Abend.
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