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Bljerem S.* will zeigen, wie schnell sein BMW M3 ist. In der Nacht auf den 4. Oktober 2000 misst sich der damals 20-jährige Mazedonier dafür mit einem gleichaltrigen Landsmann und dessen Ford Escort Cosworth.
Die Autos heizen über die A1. Mit Tempo 170, vielleicht sogar über 200 km/h. Bis Bljerem S. mit seinem M3 gegen einen Kandelaber knallt. Sein Beifahrer (17) stirbt, Bljerem überlebt mit einem Schlüsselbeinbruch.
Zehn Jahre sind vergangen. Bljerem ist heute 30, verheiratet, hat zwei Kinder. Und jetzt holt ihn die Vergangenheit ein. Er muss die Schweiz für immer verlassen, entschied das Bundesgericht in letzter Instanz!
Die Geschichte im Zeitraffer: Das Zürcher Obergericht verurteilt Bljerem im Dezember 2004 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. «Hätte ich gewusst, wie das endet, hätte ich gar nicht den Fahrausweis gemacht», sagt Bljerem gestern zu BLICK.
Vielleicht hätte er es wissen können.
Seit 1989 lebt er in der Schweiz. Die Oberschule schmeisst er hin, arbeitet ohne Lehre als Verkäufer. Jobbt als Briefträger, als Hilfsgipser, geht stempeln. Und immer wieder dreht er krumme Dinger. Schon mit 13 klaut er beim FC Zürich-Affoltern. Kurz vor dem Todes-Crash verhökert er einen frisch geleasten BMW. 2007, im Hafturlaub, greift ihn die Zürcher Stadtpolizei auf: Betrunken steht Bljerem neben einem Auto, dessen Schüssel er dabei hat.
Das Zürcher Migrationsamt entzieht ihm am 29. Juli 2009 – nach seiner Haftentlassung – die Niederlassungsbewilligung. Er rekurriert. Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht auch.
Und jetzt schmetterten auch die Bundesrichter die Beschwerde ab. Im Urteil heisst es, Bljerem habe «Mühe damit bekundet, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren». Der Todesraser zeige «eine schockierende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben anderer Menschen». Und: «Ein derartiges Verhalten schliesst ein Verbleiben des Ausländers in der Schweiz grundsätzlich aus.»
Bljerem S. muss heim, obwohl er heute einen Job auf dem Bau hat. «Letzte Woche habe ich erfahren, dass ich spätestens am 15. Oktober nach Mazedonien muss. Es ist schrecklich. Ich kann dort meine Kinder nicht ernähren. Sie müssen hier bleiben. Ich darf sie nicht einmal mehr besuchen!»
Bljerem S.: «Ich bin auch für den ganzen Schengenraum ausgesperrt. In Mazedonien habe ich nur entfernte Verwandte. Niemand würde mir helfen, da eine Existenz aufzubauen.»
Das Bundesgericht dazu abschliessend: Es bestehe «ein eminentes öffentliches Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung». * Name bekannt