Wirbel um GC-Wimpel Wann Fan-Fetzen im Auto verboten sind

Weil Patrick Lüthi mit einem Wimpel seines Lieblings-Clubs am Rückspiegel in eine Verkehrskontrolle geriet, muss er tief in die Tasche greifen. Weshalb büsst die Polizei den GC-Fan?

  • Publiziert: 15.10.2012
play

Bezahlt Lüthi die Busse nicht, muss er für einen Tag in den Knast!

(Nick Soland)

Der 44-Jährige Grasshoppers-Fan Patrick Lüthi soll eine Busse von 245.50 Franken bezahlen. Sein Vergehen: Er hat sich einen Wimpel seines Lieblings-Fussballclubs an den Rückspiegel seines Mini Cooper gehängt und ist so in eine Polizeikontrolle gefahren. Was hat er falsch gemacht?

Im Strafbefehl, den Lüthi vom Zürcher Stadtrichteramt erhalten hat, heisst es, der Wimpel sei «sichtbehindernd» montiert gewesen. Bezahlt Lüthi die Busse nicht, muss er gar für einen Tag ins Gefängnis.

«Gute Nacht, Schweiz!»

Auf Blick.ch hat der Fall eine Welle der Empörung ausgelöst!

«Die Polizei büsst lieber ehrliche Autofahrer, als die Kriminalität zu bekämpfen. Schlussendlich geht es nur darum die Kasse zu füllen. Einfach nur peinlich!, schreibt beispielsweise Leser Patrick Meier aus Zürich. Und Hans Gusen aus Zug meint: «Wenn diese Geschichte stimmt, sage ich nur: Gute Nacht, Schweiz!»

Die Rechtslage ist klar

Bei der Stadtpolizei Zürich versteht man die Aufregung nicht. «Wenn ein solcher Wimpel ins Sichtfeld des Fahrers hängt, kann das sehr wohl problematisch sein», sagt Sprecher Adrian Feubli – und verweist auf die bestehende Rechtslage.

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), muss ein Autofahrer einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 Metern oder mehr auf der Strasse befindet, noch erkennen können. Mitten an der Frontscheibe angebrachte Wimpel, Navigationsgeräte oder auch Aufkleber stünden im Widerspruch zu dieser Vorschrift und seien deshalb nicht gestattet, heisst es. «Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse.» (Siehe Grafik)

Polizisten haben Ermessensspielraum

Stapo-Sprecher Feubli räumt ein, dass die Ordnungshüter bei Verkehrskontrollen jeweils vor Ort entscheiden müssen, ob sie einen fehlbahren Autolenker nur verwarnen oder den Verstoss in den Rapport aufnehmen.

Wird rapportiert, entscheidet in Zürich der Stadtrichter über die Höhe der Busse. Bei Patrick Lüthi zeigte dieser keine Gnade.

Ist Lüthi ein Einzelfall?

Unklar bleibt, ob der GC-Fan ein Einzelfall ist. Darüber, wie oft sie Autolenker, die mit eingeschränkter Sicht über die Strassen fahren, aus dem Verkehr zieht, führt die Zürcher Polizei keine Statistik.

Aktenkundig sind dafür zwei skurrile Vorkommnisse aus dem Kanton Schaffhausen. Dort büsste die Polizei im vergangenen Frühjahr gleich zwei Lastwagenchauffeure, die sich Kaffeemaschinen auf das Armaturenbrett montiert hatten. (bau)

play

Diese Grafik zeigt, wie etwa ein Navigationsgerät die Sicht eines Autofahrers behindert

(ZVG)

Beliebteste Kommentare

  • Markus  Wiedenmeyer
    Das ist ja das letzte. Hier in Davos werden wir von der Polizei gezwungen während dem WEF einen Aufkleber an der Windschutzscheibe anzubringen, der mehr als 2 Mal so gross wie dieser Wimpel ist. Auf meine Reklamation dass dieser die Sicht behindert folgte von der Polizei nur achselzucken...
  •   Francois Leroux , Lugano
    Wenn diese Abzockerei so weitergeht, werden wir auch noch wegen dem Rückspiegel gebüsst der ja auch sichtbehindernd ist. Und das die Schreibgebühre 150 Prozent teurer ist als die Busse selbst ist nichts als ein legalisierter Diebstahl!

Alle Kommentare (32)

  • Armella  Heller Baltensperger , via Facebook
    war vermutlich wirklich der falsche wimpel - falscher verein......
  • Stephanie  Dörrenbach
    Dieses Thema ist ein sehr Widersprüchliches! Auf der einen Seite verlangt die VTS "freie Sicht" und zum anderen gibt es im freien Handel genuegend - Navi, Duftbaum, Wimpel etc.- welche genau für diese Stelle - unter dem Spiegel - vorgesehen sind. Da soll mal einer durchblicken?! Man sollte dieses Thema klar definieren und nicht nach Ermessen entscheiden dürfen. Gleichberechtigung kann es so nicht geben. Gibt es eine Statistik, wieviele Unfaelle durch diese Art von "Sichtbehinderung" entstehen?
    • 16.10.2012
    • 30
    • 4
  • Paul  Stutz-Romer , Stäfa
    Hallo Coni Müller recht hast Du.In neueren Autos ist zum Beispiel das GPS im Armaturenbrett eingebaut und lässt sich durch Sprachbefehle einstellen,so weit so gut.Aber wenn ich jetzt einmal auf die Karte sehen will am GPS muss ich den Blick von der Strasse nehmen und auf das tieferliegende Armaturenbrett sehen,wo ist jetzt da die Logik.Es ist doch so ,man will den Privatautofahrer von der Strasse haben und wirft ihm immer wieder Knebel zwischen die Beine um ihm die Freude am fahren zu verleiden,also noch immer Bananenrepuplik.
    • 16.10.2012
    • 27
    • 4
  • Gabor  Posch
    Eine Verwarnung hätte es in diesem Fall auch getan. Allerdings verstehe ich sowieso keinen, der Spass daran hat, mit solchem Gebambel, seien es Würfel, Wimpel, Ketteli oder was auch immer, rumzufahren.
    • 16.10.2012
    • 25
    • 8
  • B.  Moser , Olten
    Also wer einen GC-Wimpel aufhängt gehört definitiv gebüsst... ;-
    Im Ernst: Es wäre schön, wenn die Polizei mit diesem Eifer endlich mal die Telefonierer ohne Freisprecheinrichtung von der Strasse holen würde.
Seite 1 2 3 4 5 6 »
Seitenanfang

Top 3

1 Streit in Zürich Frauen stechen auf Mädchen (15) einbullet
2 Das Herz Stadträtin Ruth Genner tritt 2014 nicht mehr anbullet
3 Zürcher Lehrling findet Papi peinlich Tom (16) verschenkt seinen Vaterbullet

Schweiz