ZÜRICH - Laut dem Bundesamt für Verkehr ist es rechtswidrig, dass die VBZ-Mitarbeiter in ihrer Freizeit von Schicht zu Schicht hetzen müssen.
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VBZ-Chauffeure kriegen künftig die Wegzeiten bezahlt.
(Keystone)Genugtuung für die VBZ-Chauffeure: Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember muss ihnen ihr Arbeitgeber die Wegzeiten als Arbeitszeit einrechnen. Die Gewerkschaft VPOD teilte heute mit, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) einer entsprechenden Klage des VPOD recht gegeben hat.
«Das ist ein grosser Erfolg», sagt VPOD-Zentralsekretär Stefan Giger zu Blick am Abend. Bisher mussten die Bus-, Trolleybus- und Tramchauffeure jeden Tag je nach Dienst bis zu 84 Minuten Wegzeit in Kauf nehmen. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Schicht nach der Pause an einem anderen Ort anfängt als die vorhergehende.
«Davon rechneten die VBZ nur einen kleinen Teil der Arbeitszeit an», sagt Giger.
Mit der Umsetzung des BAV-Entscheids wird sich das nun ändern. «Die Dienstzeiten werden dadurch kürzer. Bleiben wird jedoch die Ausdehnung der Arbeitszeit auf bis zu 14 Stunden am Tag, weil die Chauffeure zwischendurch lange Pausen haben.»
Die VBZ wollen nun «das BAV-Urteil analysieren und alle Optionen prüfen», sagt VBZ-Sprecherin Daniela Tobler. «Die bisherige Wegzeiten-Praxis ist eine kulante und unbürokratische Regelung, die seit 1972 existiert.»
Der VPOD hat schon die nächsten Probleme der VBZ-Chauffeure im Visier. «Wegen des schlechten Betriebsklimas bei den VBZ suchen wir das Gespräch mit dem Betriebschef.»
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