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(ZVG)
Nach einer Hausdurchsuchung am Wohnort des 29-Jährigen am letzten Donnerstag und der inzwischen abgeschlossenen Befragung habe der Untersuchungsrichter die Bewachung aufgehoben. Das sagte Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjustiz, heute auf Anfrage.
Die Bewachung des verletzten Kompaniekommandanten war eine Ersatzmassnahme für die Untersuchungshaft (im BLICK). Zum jetzigen Zeitpunkt sei die gesetzliche Grundlage für eine solche Ersatzmassnahme nicht mehr gegeben, führte Schenker aus.
Bei dem Unglück kenterten bei Schwellen in der Kander zwei Militärschlauchboote. Vier Armeeangehörige kamen ums Leben, einer wird noch vermisst. Fünf weitere Soldaten wurden verletzt. In der Kander und im Kanderdelta im Thunersee wurde heute noch immer nach dem Vermissten gesucht. (SDA)
* Name der Redaktion bekannt
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Das Gesetz erlaubt keine weitere Überwachung von Yves M. (ZVG)
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