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Der Zürcher Prozess dreht sich um eine Beschneidung, die bereits über zehn Jahre zurück liegt. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden. Letztes Jahr aber bemerkte ein Arzt während einer Untersuchung beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen der Genital-Verstümmelung. Er meldete dies der Vormundschaftsbehörde, die Anzeige einreichte.
Die Staatsanwaltschaft Zürich liess die beiden 45-jährigen Eltern verhaften. Man wollte wissen, ob es in dem Fall Mittäter gab oder ob die Eltern von sich aus und alleine gehandelt hätten. Im November wurden die weitgehend geständigen Eltern wieder aus der U-Haft entlassen.
Gemäss Uno-Kinderhilfswerk Unicef ist es das erste Gerichtsverfahren, bei dem es um eine in der Schweiz vorgenommene Genitalverstümmelung geht. Für schwere Körperverletzung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklage sei am 9. Januar eingereicht worden, sagte der zuständige Zürcher Staatsanwalt Michael Scherrer heute. Am 26. Juni ist der Gerichtstermin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. (SDA/gux)
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Mit einer solchen Klinge beschnitt die Hebamme Rasheeda im ägyptischen Dorf Zaweyt Sultan während 25 Jahren sämtliche Mädchen, auch ihre vier Töchter. Heute ist sie gegen diesen Brauch: «Die Sitten ändern sich.»(Archivbild) (Unicef)