Tochter (2) beschnitten - Knast für Eltern?

  • Publiziert: 11.06.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH – Erstmals wurde in der Schweiz ein somalisches Mädchen beschnitten. Ihre Eltern müssen sich nun vor Gericht verantworten. Und auch in Freiburg musste heute ein Gericht über eine Beschneidung urteilen.

Der Zürcher Prozess dreht sich um eine Beschneidung, die bereits über zehn Jahre zurück liegt. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden. Letztes Jahr aber bemerkte ein Arzt während einer Untersuchung beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen der Genital-Verstümmelung. Er meldete dies der Vormundschaftsbehörde, die Anzeige einreichte.

Die Staatsanwaltschaft Zürich liess die beiden 45-jährigen Eltern verhaften. Man wollte wissen, ob es in dem Fall Mittäter gab oder ob die Eltern von sich aus und alleine gehandelt hätten. Im November wurden die weitgehend geständigen Eltern wieder aus der U-Haft entlassen.

Gemäss Uno-Kinderhilfswerk Unicef ist es das erste Gerichtsverfahren, bei dem es um eine in der Schweiz vorgenommene Genitalverstümmelung geht. Für schwere Körperverletzung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklage sei am 9. Januar eingereicht worden, sagte der zuständige Zürcher Staatsanwalt Michael Scherrer heute. Am 26. Juni ist der Gerichtstermin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. (SDA/gux)

Zweieinhalb Jahre Haft

FREIBURG – Im Kanton Freiburg ist die Halbschwester eines Opfers von Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt worden. Sie wurde wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Weil in Somalia Genitalverstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können, sagte die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre. Das Opfer war im Alter von drei Jahren in die Schweiz gekommen. Bis 2001 lebte es bei seiner Halbschwester, die vorgab, die Mutter zu sein. Die Halbschwester versuchte, das Mädchen nach strengen Regeln aus dem Herkunftsland zu erziehen. Weil ihr dies nicht gelang, schickte sie es zurück zu seiner richtigen Mutter nach Somalia, einer Nomadin. Dort wurde die Genitalverstümmelung durchgeführt – laut der Untersuchungsrichterin unter mangelhaften hygienischen Bedingungen und unter einem Baum.

Weiterer Fall in Genf

Auch im Kanton Genf beschäftigt sich die Justiz mit einem Fall von Genitalverstümmelung. Die Genfer Staatsanwaltschaft gibt der Klage einer Mutter von 2004 Folge, deren Töchter in Malaysia beschnitten worden sind.
Der Vater hatte die Mädchen nach Malaysia entführt. Zum Zeitpunkt der Beschneidung befand er sich im Gefängnis.
Ihm wird nicht vorgeworfen, die Genitalverstümmelung der Töchter organisiert oder gewollt zu haben. Er habe sie jedoch zugelassen, sagte Untersuchungsrichter Michel Alexandre Graber. (SDA)
play Mit einer solchen Klinge beschnitt die Hebamme Rasheeda im ägyptischen Dorf Zaweyt Sultan während 25 Jahren sämtliche Mädchen, auch ihre vier Töchter. Heute ist sie gegen diesen Brauch: «Die Sitten ändern sich.»(Archivbild) (Unicef)