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Das Obergericht bestätigte damit Urteil des Bezirksgerichts Winterthur vom Juni 2007. Denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Dezember 2006 die Thailänderin zum Sex gezwungen hat.
Dreist hatte der 47-Jährige noch behauptet, die Initiative sei von der Frau aus gegangen und ausserdem habe sie ihn mit Aids angesteckt. Zu Unrecht, wie Abklärungen ergaben.
Das Obergericht verpflichtete den Mann jedoch, ein Schmerzensgeld von 18 000 Franken zu bezahlen. Das Winterthurer Gericht hatte noch 15 000 Franken Genugtuung zugesprochen.
Wie das Obergericht weiter mitteilte, sei es in Würdigung der Aussagen der beiden Beteiligten und indirekter Tatzeugen, der ausgewerteten Spuren sowie des Nachtatverhaltens des nicht geständigen Verurteilten einstimmig zu einem Schuldspruch gekommen. (SDA/num)