Diese Frau war Herrin über die Akte Nef Staatsanwältin Vogel wusste alles – und sie hätte ihn stoppen können

  • Publiziert: 27.12.2008, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Hannes Britschgi, Beat Kraushaar und Romina Lenzlinger

Judith Vogel (46) ist Staatsanwältin in Zürich. Mit etwas mehr Zivilcourage hätte sie verhindern können, dass Roland Nef Armeechef wird.

A m 21. September 2006 landete auf dem Pult von Staatsanwältin Judith Vogel das brisanteste Dossier ihrer Laufbahn – die Akte von Brigadier Roland Nef (49). Die Ex-Partnerin hatte ihn wegen Nötigung und anderer Delikte angezeigt. Während die Strafuntersuchung noch lief, wurde Nef am 8. Juni 2007 vom Bundesrat zum Armeechef ernannt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten bei Vogel – als Herrin über die Akte Nef – alle Alarmglocken läuten müssen. Sie wusste, dass der Beschuldigte als übler Stalker seine ehemalige Partnerin nach der Trennung belästigte. Sie wusste von den Vorwürfen gegen Nef wegen Alko-holexzessen, einer problematischen Sexualität und diverser Ausraster.

Wenig später wusste sie auch, dass die Beamten der Fachstelle Personensicherheitsprüfung beim Bund keinerlei Einblick in das Strafverfahren genommen hatten. Zwar hatte Vogel den Prüfern mit Nefs Einverständnis die Bewilligung zum Aktenstudium erteilt. Aber als die endlich die Unterlagen sichten wollten, hatte Nef seine Einwilligung schon wieder zurückgezogen.

Ungewollt spielte Staatsanwältin Vogel in der Berufung von Nef zum Armeechef eine Schlüsselrolle. Sie hatte es in der Hand, ihm wegen Nötigung und anderer Delikte den Prozess zu machen. Trotz aller schweren Vorwürfe und trotz der Aussicht, dass ausgerechnet dieser Beschuldigte Armeechef werden würde, entschied sie sich gegen eine strafrechtliche Anklage und stellte das Verfahren unter dem Titel «Wiedergutmachung» (StGB Artikel 53) ein.

Damit war der Fall Nef vom Tisch, der angehende Armeechef hatte die schwierigste Hürde genommen. Bundesrat Samuel Schmid (61) hatte ihm als Bedingung gesetzt, das Strafverfahren müsse erledigt sein, bevor er Armeechef werden könne.

Aber warum stoppte die Staatsanwältin ausgerechnet bei einem so schweren Fall von Stalking und trotz erheblicher Vorwürfe gegen die persönliche Integrität von Nef das Verfahren, dazu noch mit einem nur ausnahmsweise anzuwendenden Gesetzesartikel? Im Kanton Zürich wurden 2007 nur sehr wenige Fälle auf diese Weise erledigt.Vogel will keine Stellung nehmen: «Zum Fall Nef habe ich gegenüber den Medien nie etwas gesagt und halte es auch weiterhin so. Das ist für mich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren.»

Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (43) kritisierte Vogels Handhabung des Strafverfahrens in der «Weltwoche»: «Man kann es drehen, wie man will: Nach dem, was öffentlich bekannt ist, geht die Einstellungsverfügung nicht auf.» Selbst wenn man die Einstellung des Verfahrens als rechtlich einwandfrei bewerte, wie es die Justizdirektion des Kantons Zürich tue, hätte die Staatsanwältin Nefs Berufung dennoch stoppen müssen. Der Rechtsprofessor Stefan Trechsel (71) ist mit Jositsch einig: Vogel hätte von sich aus aktiv werden sollen, um Nef zu verhindern.

Trechsel meint, sie hätte sich durch ihren Vorgesetzten vom Amtsgeheimnis entbinden lassen und dann etwa Bundesrat Schmid informieren können. Jositsch geht sogar noch weiter: «Staatsanwältin Vogel hätte auch aus eigener Überzeugung handeln können. Wenn sie Alarm geschlagen hätte, hätte sie einen Rechtfertigungsgrund gehabt. Sie hätte im höheren Inte-resse des Landes gehandelt, was ihre Amtsgeheimnisverletzung geheilt hätte.» Zwar habe Vogel keine Pflicht, aber doch das Recht zum Handeln gehabt. Trechsel wirft Vogel heute vor, sie habe «die Verantwortung als Staatsbürgerin nicht wahrgenommen».

Die Staatsanwältin will sich auf diese Diskussion nicht einlassen: «In meiner Funktion bin ich immer wieder mit Fällen konfrontiert, die heikel sind. Man weiss etwas über eine Person, das für die unter Umständen ungünstig ist.» Dann verweist sie trocken auf ihr Amtsverständnis: «Als Staatsanwältin habe ich das Gesetz anzuwenden.»

Das macht sie jetzt auch bei dem Mann, der möglicherweise die Affäre Nef publik gemacht hat. Sie, der vorgeworfen wird, den Armeechef nicht gestoppt zu haben, tritt jetzt als Anklägerin gegen denjenigen auf, der dafür die Zivilcourage hatte. Im Visier hat sie den Zürcher Cheffahnder Fredi Hafner.

play Ex-Armeechef Roland Nef. (Keystone)