Mord an Florian (4) – die Kritik der Kinderschutz-Experten «Ohne Behörden-Schlamperei würde Florian leben»

  • Publiziert: 03.03.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Ann Guenter

ZÜRICH – Kinderschutz-Experten üben im Mordfall Florian (4) Kritik an den Behörden: Warum erhielt Gustav G. trotz Mordversuch an seinem ersten Kind das Sorgerecht für den Buben?

Die Behörden von Bonstetten mauern, was ihre Rolle im Drama um den getöteten Florian (†4) angeht. Doch jetzt hat die Zürcher Justizdirektion ein Machtwort gesprochen und verlangt eine Abklärung.

Mit gutem Grund: Killervater Gustav G. hatte schon vor Jahren versucht, sein erstes Kind Reto umzubringen und wurde dafür zu acht Jahren Knast verurteil – wieso bekam er trotzdem das Sorgerecht für sein zweites Kind Florian?

«Sollten die Vormundschaftsbehörden bei einem Mann mit dieser Vorgeschichte wirklich keine Massnahmen getroffen haben, wäre das äusserst fragwürdig», sagt Kinderschutz- und Zivilrechtsexperte Christoph Häfeli gegenüber Blick.ch.

«Kleinkinder sind besonders gefährdet»

Noch schlimmer: Der misshandelte Sohn Reto warnte die zuständigen Behörden in Bonstetten ZH sogar noch vor dem gewalttätigen Vater. Doch die Vormundschaftsbehörde reagierte nicht.

«Die Vormundschaftsbehörde wäre verpflichtet, einer Gefährdungsmeldung nachzugehen», sagt Häfeli. «Wenn es bei solchen Meldungen um gefährdete Kleinkinder geht, muss genau hingeschaut werden.» Kinder im Vorschulalter seien besonders gefährdet, weil sie ausserhalb der Familie meistens keine Ansprechpartner hätten.

«Ohne Schlamperei wäre Florian noch am Leben»

Noch härter ins Gericht mit den Behörden geht Michael Handel vom Verein «Kinder ohne Rechte». Für ihn ist eindeutig: «Die Behörden haben hier mehr als geschlampt. Andernfalls wäre Florian noch am Leben.»

«Behörden tun sich schwer, Fehler zuzugeben oder diese gar zu korrigieren», sagt Handel. Warnungen würden in den Wind geschlagen. «Es braucht viel, bis Behördenmitglieder ihre Sympathie zur Mutter oder zum Vater hinterfragen», so Handel zu Blick.ch.

Kinderschutz: Profis sollen Laien ersetzen

Die Kinderschutz-Experten kritisieren die Vormundschaftsbehörden grundsätzlich. «Das sind Leute ohne spezielle Ausbildung, die diese Tätigkeit im Rahmen eines politischen Mandats noch nach Feierabend ausüben», kritisiert Häfeli. «Entsprechend kommen hier Fehlbeurteilungen noch häufiger vor als bei einschlägig ausgebildeten Fachleuten.»

Ein erster Schritt ist bereits getan. 2013 kommt die Revision des Vormundschaftsrechts, für die auch Experte Häfeli jahrelang gekämpft hat. Die Laien- und Milizbehörden sollen dann einer Fachbehörde weichen.

Berufsverbot für verantwortliche Beamte?

Auch Handel begrüsst diese Revision, bleibt aber skeptisch: «Es ist blauäugig zu denken, bessere Gesetze würden die Praxis massgebend verändern. Solange Behörden selbstherrlich und ungestraft über die Köpfe von Kindern und Betroffenen hinweg entscheiden dürfen, bleibt wohl vieles wie es ist.»

Viel wichtiger findet Handel deshalb: «Behördenmitglieder sollen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Fall Florian auch strafrechtlich. Auch ein Berufsverbot würde Wirkung zeigen.»