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Thiago F. (14), Boss einer Jugendbande, die in Winterthur mehrere Raubzüge durchführte, sitzt in einer geschlossenen Anstalt. Der Teenager wurde von den Winterthurer Behörden bereits mit vier Jahren seiner Mutter weggenommen und unter die Obhut der Grossmutter gestellt.
Die Mutter Sonja F. erhebt nun via «Tele Top» schwere Vorwürfe gegen das Jugendsekretariat Winterthur (siehe Video). Sie habe ihren Sohn nur einmal im Monat sehen dürfen und habe erst noch 10 Franken dafür zahlen müssen.
Und ihr Sohn wäre nie kriminell geworden, wenn er wieder bei ihnen zu Hause gewohnt hätte. Die Grossmutter habe sich in den letzten Jahren nicht mehr um den Jungen gekümmert.
Wir fragen nach: Was ist da los? Charles Baumann, Fachbereichsleiter Familien- und Jugendberatung Winterthur, stellt sich den Fragen.
Blick.ch: Herr Baumann, warum wird ein Kind mit vier Jahren wie Thiago F. der Mutter weggenommen?
Charles Baumann: Zum aktuellen Fall darf ich aus Gründen des Amtsgeheimnisses keine Auskunft geben. Aber an diesem Fall ist intensiv gearbeitet worden. Das zeigen die Berichte.
Aber es muss etwas schwerwiegendes passiert sein? Gegenüber dem Regionalsender «Tele Top» sagt sie, sie sei in ein psychisches Loch gefallen, nachdem Thiagos Vater 1997 starb.
Wie gesagt, zum aktuellen Fall kann ich nichts sagen. Aber generell wird ein Kind so jung den Eltern nur weggenommen, wenn der Kindsschutz gewährleistet werden muss.
Und wann ist das?
Verwahrlosung kann ein Grund sein, Kindsmisshandlung, oder schwere psychische Probleme.
Die Mutter erhebt schwere Vorwürfe. Sie habe ihr Kind nur einmal pro Monat sehen können und habe erst noch 10 Franken dafür zahlen müssen. Ist das normal?
Wenn ihr die Obhut entzogen wurde, ja. Und die 10 Franken kann ich mir nur so erklären, dass sie in dem Besuchstreff, in welchem diese begleiteten Besuche stattfinden, das Mittagessen bezahlen musste.
Sonja F. sagt, sie hätte ihren Sohn wieder zurückhaben wollen. Das habe das Jugendsekretariat Winterthur aber nicht erlaubt. Warum nicht?
Ich bespreche die Vorwürfe der Mutter gerne mit ihr, aber nicht über die Medien. Generell ist es so: Wird ein Kind der elterlichen Obhut entzogen, erhält es einen Beistand. Dieser muss alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht ablegen.
Was steht da drin?
Dort stehen die Anzahl Kontakte, die Anzahl Gespräche, die mit dem Kind geführt wurden sowie der Verlauf des Falles. Und die Entscheidung, ob das Kind wieder zu den Eltern zurückkann, oder nicht.
Also wird streng nach Zeitplan gearbeitet. Ein Mal im Monat gibts ein Telefon?
Nein, natürlich passt der Beistand seine Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen an. Bei schwierigeren Fällen erfolgen die Gespräche und die Analyse der Situation häufiger. Die Beistände folgen hier einem Qualitätsstandard.
Doch manchmal geht es trotzdem schief.
Einen kleinen Prozentsatz können auch wir nicht verhindern. Wir haben gegen 1000 Beistandsschaften, verteilt auf vier Abteilungen. Insgesamt arbeiten daran 30 Leute.
Die Eltern sagen, die Grossmutter von Thiago F. hätte sich in den letzten zwei Jahren kaum mehr um Thiago F. gekümmert. Wenn er wieder nach Hause gekommen wäre, wäre alles anders gelaufen.
Auch hier kann ich nur generell antworten. Wir versuchen immer, Fremdplatzierungen zu vermeiden. Es ist nicht so, dass wir sagen: Jetzt nehmen wir das Kind für immer von den Eltern weg und geben es nie mehr zurück. So ist es wirklich nicht. Das ist immer begründet.
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Sonja F. sagt: «Ich bin traurig über das Jugendsekretariat Winterthur.» (ZVG)