Dieser Mann rast trotz Billett-Entzug weiter Mit dem Roller der Tochter in die Radarfalle

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Corinne Landolt

Wegen Raserei mit seinem Auto muss Rudolf B. (58) das Billett abgeben. Da sattelt er auf zwei Räder um – und wird wieder geblitzt.

Weil Rudolf B.* im Tessin mit seinem Auto zu schnell unterwegs ist, muss er im Sommer 2008 seinen Fahrausweis für drei Monate abgeben. Nach einem Monat ohne fahrbaren Untersatz hält es der braungebrannte Kaufmann aus einer Zürcher Vorortsgemeinde nicht mehr aus. Er will in die Stadt. Und schnappt sich dafür den Roller seiner Tochter.

«Ich bin davon ausgegangen, dass ich ein Fahrzeug, das nicht schneller als 45 Stundenkilometer fährt, trotz Führerausweisentzug benützen darf», verteidigt sich Rudolf B. gestern vor dem Zürcher Obergericht.

Doch er hat die Verfügung des Strassenverkehrsamtes nicht richtig gelesen: Er hätte höchstens ein Töffli oder einen Traktor nehmen dürfen.

Dann wäre ihm vermutlich auch Folgendes erspart geblieben: Der 58-Jährige gibt auch auf dem rassigen Roller der Tochter zu viel Gas – und wird mit Tempo 58 innerorts in Zürich-Witikon geblitzt!

Der Einzelrichter will den Modefachmann wegen fahrlässigen Fahrens trotz Führerausweisentzug mit einer bedingten Geldstrafe von 1120 Franken und einer Busse von 200 Franken bestrafen.

Doch Rudolf B. ist damit nicht einverstanden. Seine Verteidigerin macht einen Sachverhaltsirrtum geltend: «Mein Mandant hat das Töffli genommen, weil er keinen Zweifel hatte, dass er das darf.» Schliesslich sei die Verfügung des Strassenverkehrsamtes nicht klar gewesen. «Mein Mandant hat nicht fahrlässig gehandelt.»

Die Richter ziehen sich kurz zurück, befinden dann: «Das Gericht kann heute kein Urteil fällen.» Weil in der Anklage der Vorwurf der Fahrlässigkeit fehlt. Damit beginnt der ganze Zirkus ums Zweirad von vorn.

*Name der Redaktion bekannt

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