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Dieser Mann rast trotz Billett-Entzug weiter: Mit dem Roller der Tochter in die Radarfalle

Wegen Raserei mit seinem Auto muss Rudolf B. (58) das Billett abgeben. Da sattelt er auf zwei Räder um – und wird wieder geblitzt.

Corinne Landolt | Aktualisiert um 13:26 | 20.11.2009
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Weil Rudolf B.* im Tessin mit seinem Auto zu schnell unterwegs ist, muss er im Sommer 2008 seinen Fahrausweis für drei Monate abgeben. Nach einem Monat ohne fahrbaren Untersatz hält es der braungebrannte Kaufmann aus einer Zürcher Vorortsgemeinde nicht mehr aus. Er will in die Stadt. Und schnappt sich dafür den Roller seiner Tochter.

«Ich bin davon ausgegangen, dass ich ein Fahrzeug, das nicht schneller als 45 Stundenkilometer fährt, trotz Führerausweisentzug benützen darf», verteidigt sich Rudolf B. gestern vor dem Zürcher Obergericht.

Doch er hat die Verfügung des Strassenverkehrsamtes nicht richtig gelesen: Er hätte höchstens ein Töffli oder einen Traktor nehmen dürfen.

Dann wäre ihm vermutlich auch Folgendes erspart geblieben: Der 58-Jährige gibt auch auf dem rassigen Roller der Tochter zu viel Gas – und wird mit Tempo 58 innerorts in Zürich-Witikon geblitzt!

Der Einzelrichter will den Modefachmann wegen fahrlässigen Fahrens trotz Führerausweisentzug mit einer bedingten Geldstrafe von 1120 Franken und einer Busse von 200 Franken bestrafen.

Doch Rudolf B. ist damit nicht einverstanden. Seine Verteidigerin macht einen Sachverhaltsirrtum geltend: «Mein Mandant hat das Töffli genommen, weil er keinen Zweifel hatte, dass er das darf.» Schliesslich sei die Verfügung des Stras­senverkehrsamtes nicht klar gewesen. «Mein Mandant hat nicht fahrlässig gehandelt.»

Die Richter ziehen sich kurz zurück, befinden dann: «Das Gericht kann heute kein Urteil fällen.» Weil in der Anklage der Vorwurf der Fahrlässigkeit fehlt. Damit beginnt der ganze Zirkus ums Zweirad von vorn.

*Name der Redaktion bekannt
Das Billett war er schon los. Doch das hielt Rudolf B. nicht vom Rasen ab.
Das Billett war er schon los. Doch das hielt Rudolf B. nicht vom Rasen ab.
Rudolf B. raste auf einem solchen 50er. (ZVG)
Rudolf B. raste auf einem solchen 50er. (ZVG)
Das sagen Blick.ch-Leser
Ewald Rindlisbacher, Grayland.WA,USA - 10:50 | 21.11.2009
» Wow, die Schweizer haben wieder einen Schwerverbrecher erwischt. Mit dem Toeffli zu schnell gefahren! In der Schweiz kann man sich richtig sicher fuehlen. Man muss nur mit Moerder und Schlaeger rechnen, aber das ist ja nicht so schlimm, solange die richtigen Kriminallen wie Schnellfahrer und Abfallsuender hinter Gitter kommen!
Rolf Scheibler, Aarau - 20:18 | 20.11.2009
» Klar sind die Vergehen nicht weltbewegend. Aber es gibt Gesetze. Geschwindigkeitslimiten muss man sich als Loch in der Wand vorstellen. Der Handwerker bohrt für ein 50mm Rohr auch nicht ein 58mm Loch in die Mauer. Durch Einhalten der gesetzlichen Limiten könnten viele Unfälle vermieden oder wenigstens die Schäden gemildert werden.
Rolf Scheibler, Aarau - 20:13 | 20.11.2009
» Was macht eine "bedingte Geldstrafe" für einen Sinn. Auf Wunsch würde ich eine solche freiwillig auf mich nehmen. Für solche unverantwortlichen Raser gibt es eigentlich nur eine Strafe: Billet-Enzug für 1 Jahr. Ohne wenn und aber!
peter otter, 4332 - 18:44 | 20.11.2009
» wie heist es so schön: nicht wissen schüzt vor den gesetz nicht! sollte für alle gelten!
ueli huwiler, leider Schweiz - 17:03 | 20.11.2009
» Obwohl Rudolf B. ein Trottel ist....anstatt ein grosses Theater zu veranstalten wegen der Dummheit die er gemacht hat, sollte er BLICK verklagen!! So ein seich wird hier mit Name und Fotot veröffentlicht aber bei harten Vergehen und Verbrechen ist der scheiss Datenschutz wieder oberste Priorität....zum Kotzen!
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