Sterbehilfe als Millionen-Geschäft? Minellis geheime Spendenliste

  • Publiziert: 06.01.2009, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Adrian Schulthess

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli (76) gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft. Ist der Sterbehelfer mit dem Tod fremder Menschen reich geworden?

Gegen 1000 Sterbebegleitungen hat die umstrittene Organisation Dignitas seit ihrer Gründung 1998 schon durchgeführt. Kranke Menschen aus ganz Europa und sogar aus Übersee fanden in der Schweiz ihren Frieden.Der ist keineswegs gratis. Der Listenpreis einer «Begleitung» derzeit: 10000 Franken. Tendenz steigend. 1500 Franken etwa sind allein für die «Abwicklung von Behördengängen» vorgesehen.Auf die Konten des von Ludwig A. Minelli geführten «diktatorischen Vereins» (Minelli über Dignitas) flossen so seit 1998 Millionen von Franken. Aus geheimen Dignitas-Unterlagen, die BLICK vorliegen, geht hervor, dass viele Schwerkranke sogar weit mehr zahlten als den «Listenpreis».Einige Beispiele:Marta H.* aus Norddeutschland starb am 20. Juli 2003 mit 81 Jahren in der damaligen Dignitas-Sterbewohnung an der Zürcher Gertrudstrasse. Sie überwies Monate vor ihrem Tod über 100000 Franken in die Schweiz.Ebenfalls 2003 überweist eine andere Deutsche vor ihrem Tod über 60000 Franken.Gut 11000 Franken zahlt eine 70-jährige Griechin 2001 für die Sterbehilfe von Dignitas.Über 10000 Franken kommen 2001 von einer 50-jährigen Deutschen.Nach zehn Jahren Dignitas-Betrieb fallen diese Geldflüsse jetzt auch der Zürcher Staatsanwaltschaft auf. Denn Beihilfe zum Suizid aus «selbstsüchtigen Motiven» ist verboten. Sagt das Gesetz.«Wir wissen nach wie vor nicht, wofür Dignitas die Einnahmen von 10000 Franken pro Sterbebegleitung verwendet», sagte der Zürcher Staatsanwalt Jürg Vollenweider in der «NZZ am Sonntag». «Wenn deren Buchhaltung nicht eingesehen werden kann, könnten selbstsüchtige Motive verborgen sein.»Die Bücher von Dignitas hält Ludwig A. Minelli nach wie vor unter Verschluss. Aus Eigennutz? Die Buchhaltungssoftware sei halt uralt, argumentiert er. Er müsse zuerst aufräumen. «Sobald ich ausreichend Zeit und Musse habe, um das zu machen, kommt das», sagte Minelli in einem Interview mit dem Schweizer Fernsehen im Oktober. «Wenn die Staatsanwaltschaft das Gefühl hat, ich würde mich bereichern, dann soll sie ein entsprechendes Verfahren einleiten.»*Name der Redaktion bekannt