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Zwar sieht der Luzerner Stadtrat in den Plakaten eine gefährliche Polarisierung im politischen Diskurs. Die öffentliche Meinungskundgabe im Vorfeld einer Volksabstimmung habe aber Priorität, sagte er.
Im vorliegenden Fall gelte es zwischen den gesellschaftlichen Gütern Meinungsäusserungsfreiheit und Verletzung von religiösen Gefühlen abzuwägen, begründete der Luzerner Stadtrat heute seinen Entscheid. Und so stufte er die öffentliche Meinungskundgabe als wichtiger ein.
Gleichzeitig mit dem Entscheid, die Anti-Minarett-Plakate zuzulassen, betont der Stadtrat aber, dass er die pauschale Diffamierung der Muslime mit diesem Plakat verurteile. Auch teile er die Bedenken der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR).
Insbesondere für die soziale Integration und den öffentlichen Frieden sei eine solche Darstellung abträglich, schreibt er weiter. Der Stadtrat zeigte sich auch besorgt über den geänderten Ton in der politischen Debatte in der Schweiz: Die Provokation sei wohl zu einem gezielt eingesetzten Werbeinstrument geworden.
Zürich verurteilt Inhalt des Plakats
Auch der Zürcher Stadtrat verurteilt Inhalt und Aussage des Plakates. Den Aushang auf öffentlichem Grund lasse er «im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit zu», wie er mitteilte. Das Plakat-Sujet für die Anti-Minarett-Initaitve von SVP und EDU stelle den Islam als bedrohlich, negativ und gefährlich dar. Dies entspreche nicht der Realität.
Verbot in Basel, Freiburg, Lausanne, Yverdon
Während Basel, Freiburg, Lausanne und Yverdon verbieten, die Plakate auf öffentlichem Grund aufzuhängen, erlauben Luzern, Zürich, Genf und St. Gallen die Aushänge. Weitere Schweizer Städte haben angekündigt, ihren Entscheid heute bekannt zu geben.
Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.»
Winterthurer Stadtrat lehnt Initiative klar ab
In Winterthur dürfen die umstrittenen Plakate zur Anti-Minarett-Initiative «trotz inhaltlicher Vorbehalte» auf öffentlichem Grund ausgehängt werden. Dies hat das städtische Baudepartement heute entschieden, wie es mitteilte.
Es gebe keine genügende Rechtsgrundlage für ein Verbot des Plakataushangs, heisst es in der Mitteilung. Die in der Bundesverfassung verankerte Meinungsfreiheit und die von der Verfassung garantierten politischen Rechte führten dazu, dass der Aushang des Plakats zu tolerieren sei.
Eine inhaltliche Billigung sei mit dem Entscheid nicht verbunden, hält das Baudepartement fest. Stil und Botschaft des Plakats sind seiner Ansicht nach «sehr fragwürdig». Die Initiative als solche lehne der Stadtrat Winterthur klar ab. (SDA)