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Das Migrationsamt des Kantons Zürich teilt heute mit, dass es die Ausreisefrist auf Ende März angesetzt hat.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Paula O. (27)* im vergangenen Dezember wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt (Blick.ch berichtete).
Vor Gericht hatte Paulo O. gesagt, sie wolle in der Schweiz bleiben. Ihre Aufenthaltsbewilligung lief allerdings im Dezember aus.
Darauf reichte Paula O. ein Gesuch auf Verlängerung ein. Dieses wurde nun vom Migrationsamt abgelehnt. Der Entscheid ist nicht anfechtbar.
Paula O. hatte letztes Jahr auch für Aufsehengesorgt. Sie hatte behauptet, Neonazis hätten sie im Bahnhof Stettbach mit Messern attackiert und geritzt. Daraufhin habe sie ihr ungeborenes Baby verloren. Die Fotos, die Paula O.s Beine, Arme und Bauch mit eingeritzten Buchstaben «SVP» zeigten, gingen um die Welt.
Später stellte sich heraus, dass die Brasilianerin weder überfallen noch schwanger gewesen war. Die Schnitte hatte sich Paula O. selbst zugefügt. (SDA/gux)
* Name der Redaktion bekannt