Schuldig wegen Ritz-Attacke Lügen-Paula kassiert eine bedingte Strafe

  • Publiziert: 16.12.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH – Ein Urteil gegen die Brasilianerin, die mit selbst zugefügten Schnittwunden einen Neonazi-Angriff vortäuschte: Paula O. wird zu einer bedingten Geldstrafe von über 10'000 Franken verdonnert.

Paula O.s Lügen kommen sie teuer zu stehen: Die 27-jährige Brasilianerin, die im Februar 2009 in Zürich einen Neonazi-Überfall vogetäuscht hatte, ist wegen Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen worden. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre, wie das Gericht heute weiter bekannt gab. Das Urteil liegt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken beantragt.

Der Verteidiger hatte für einen Freispruch plädiert – zumindest nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten». Seine Mandantin könne zeitweise Realität und Irrealität nicht voneinander unterscheiden, sagte er.

Aufsehenerregender Prozess

Die Schnittverletzungen habe sie sich selber zugefügt – aber die Schläge und Tritte gegen ihren Bauch stammten von Drittpersonen. Mit diesem Teilrückzug ihres Geständnisses sorgte Paula O.* (27) heute früh vor Gericht für Aufsehen.

Sie war im Februar 2009 bei der Polizei aufgetaucht: Neonazis hätten sie überfallen und ihr unter anderem «SVP» auf Bauch und Beine geritzt hätten. Ausserdem sei sie in den Bauch geschlagen und getreten worden und habe deswegen ihre ungeborenen Zwillinge verloren. Die Polizei fand darauf jedoch überhaupt keine Hinweise. Wegen «Irreführung der Rechtspflege» sitzt sie heute vor Gericht.

«Es waren Drittpersonen»

Die Angeklagte anerkannte die Anklage nicht: «Ich habe keine Erinnerung an den Vorfall. Drittpersonen haben mir die Verletzungen zugefügt.»

Paula O. gestand zwar, dass die Schnittwunden nicht von jemand anderem stammten. Die Ärzte fanden über 200 Schnittverletzungen auf Paula O.s Körper. Viele davon auch im Intimbereich.

Aber an den Schlägen in den Bauch hielt sie fest: «Das waren Drittpersonen.» Dem glaubte der Staatsanwalt nicht. Vielmehr habe sich die junge Frau in eine Lüge verrannt, die immer grösser wurde und aus der es irgendwann kein Zurück mehr gab. Angefangen mit der Schwangerschaft, die es nie gab.

Ultraschallbilder aus dem Internet

So hatte Paula O. vor dem angeblichen Angriff ein Ultraschallbild an ihren Freund geschickt und ihm «Du bist Papa!» geschrieben. Sie beharrte so lange auf der Schwangerschaft, bis es kein Zurück mehr gab.

Schliesslich erfand Paula O. den Angriff der Neonazis, um die angebliche Schwangerschaft beenden zu können, so der Staatsanwalt.

Als Paula O. bei der Polizei Anzeige erstattete, erzählte sie, ihre Frauenärztin habe sie in einem Hotel untersucht und dort die Ultraschallbilder gemacht. Eine solche Ärtzin fand die Polizei nicht. Und es stellte sich heraus: Paula O. hatte die Ultraschallbilder via Google gefunden und aus dem Internet heruntergeladen.

«Überfall im Kopf»

Paula O.s Rechtsanwalt hingegen plädierte darauf, dass seine Mandantin nicht steuerungsfähig sei. «Paula O. hat die Polizei nicht in die Irre geführt, sondern erzählt, was sie erlebt hat: Den Überfall in ihrem Kopf», sagte ihr Anwalt. «Hilfe benötigte sie, so oder anders: Entweder war sie überfallen worden, oder bereit, sich mit 220 Schnitten zu verletzen.»

Der Anwalt zog eine ganze Reihe von psychischen Störungen heran, die bei Paula O. festgestellt worden waren. Darunter eine narzistische Persönlichkeitsstörung sowie eine «Pseudologia fantastica».

Die Linie des Rechtsanwalts war vor dem Mittag klar: «Was wäre, wenn Paula sich die Verletzungen viel früher zugefügt hätte?», so der Anwalt. «Paula weiss nicht, was an diesem Abend genau vorgefallen ist. Das lässt sich aus dem Gutachten ableiten. Und der Staatsanwalt weiss auch nicht, was passierte.»

Alles lange geplant?

Die Staatsanwaltschaft verlangte heute im Prozess eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.

«Auf den ersten Blick ist die Geschichte tragisch», so der Staatsanwalt. «Doch aufgrund der vorliegenden Fakten ist die Sache konsequent geplant worden, um sich ins Zentrum des Geschehens zu spielen. Dass die Lügen aufflogen und sich viele Menschen im In- und Ausland dafür interessierten, konnte sie nicht wissen.»

Paula O.s Anwalt hingegen strich heraus, dass seine Mandantin eben nicht vorsätzlich gehandelt hat. Aufgrund ihrer psychischen Störungen habe sie sich nicht straffällig verhalten.

Das Gutachten der Uni Bern, das 20000 Franken gekostet hat, anerkannte der Anwalt nicht. Es habe zu viele Mängel.

Paulas Verteidiger will weitere Beweisanträge stellen.

Das Urteil wird laut der Richterin nach 15.30 Uhr eröffnet.

Paula O. wirkte im Prozessverlauf mal nervös, dann wieder ganz gelöst. Sie selbst leide unter der ganzen Geschichte am meisten, führte ihr Anwalt vor der Mittagspause aus: Ihr Freund beendete die Beziehung, die Geschichte löste eine Familienkrise aus, die Karriere von Paula O. als Juristin sei zerstört. (gux)

*Name der Redaktion bekannt*Name der Redaktion bekannt

Wie schuldfähig ist Paula O.?

Die Verhandlung gegen Paula O. findet vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich statt. Er wird unter anderem die Schuldfähigkeit der Angeklagten zu beurteilen haben. Grundlage dafür ist ein umfangreiches Gutachten eines Gerichtspsychiaters. Paula O. gibt vor Gericht zu, dass sie bereits seit Februar 2008 in psychiatrischer Behandlung war. Sie habe Desoziation, sprich eine krankhafte Verdrängung und Abspaltung .