Klitoris weg: Gefängnis für Eltern!

  • Aktualisiert am 03.01.2012

ZÜRICH – Wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung ist ein somalisches Ehepaar heute vom Zürcher Obergericht zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Eltern hatten 1996 ihre Tochter beschneiden lassen (Blick.ch berichtete).

Den Angeklagten attestierte das Gericht, dass sie nicht gewusst hätten, dass Mädchenbeschneidung in der Schweiz verboten sei. Sie hätten zudem aus uneigennützigen Motiven gehandelt und seien tief überzeugt gewesen von der Richtigkeit ihres Tuns.

Andererseits hätten sie mehr unternehmen müssen, um sich über die Rechtslage in der Schweiz zu informieren. Der 46-jährige Vater des Mädchens räumte ein, dass er dies hätte tun müssen. Es sei bloss damals alles so schnell gegangen.

Der Fall wurde mehr als zehn Jahre später bekannt. Im Rahmen ihres Einbürgerungsverfahrens erzählten die Eltern von dem Eingriff. Daraufhin wurde die Vormundschaft eingeschaltet. Es war nun das erste Mal, dass sich ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Mädchenbeschneidung zu befassen hatte, der sich in der Schweiz selbst zugetragen hat.

Vorbeireisenden Arzt beauftragt

Das Ehepaar war Anfang der 1990er Jahre vor den Kriegswirren in Somalia in die Schweiz geflüchtet. Seither lebt die Familie im Zürcher Oberland. 1996 beauftragte sie einen vorbeireisenden somalischen Arzt mit der Beschneidung des damals zweijährigen Töchterchens.

Für 250 Franken schnitt der Arzt auf dem heimischen Küchentisch dem kleinen Mädchen die Klitoris heraus. Immerhin mit lokaler Betäubung und, wie Jahre später ein Arzt im Kinderspital feststellte, offenbar medizinisch korrekt.

Zu jener Zeit glaubte das Ehepaar fest daran, dass erst mit der Beschneidung ein Mädchen zu einer vollwertigen, ehrbaren und heiratsfähigen Frau werden könne. In der Heimat hatte man ihnen beigebracht, der Islam verlange diesen Eingriff. Er sei dort derart selbstverständlich, dass sie ihn nie hinterfragt hätten, sagten die Angeklagten vor Gericht.

In Moschee dazugelernt

In der Frauengruppe einer Moschee in Zürich lernte die Frau ab etwa 1998, dass der Islam die weibliche Genitalverstümmelung keineswegs vorschreibt und diese ein völlig unnötiger Eingriff ist. Daraufhin begann sie, ihre Landsfrauen entsprechend aufzuklären. Auf die Bescheidung einer jüngeren Tochter verzichtete das Ehepaar denn auch folgerichtig.

Diese tätige Reue rechnete das Gericht den Angeklagten strafmildernd an. Dazu kamen deren vollumfänglichen Geständnisse und ihr Kooperationswille. Im übrigen können die beiden einen tadellosen Leumund vorweisen. Der Vater ist seit 14 Jahren hochgeschätzter Mitarbeiter in einem Zürcher Hotel, der aus eigener Kraft für die Familie aufkommt.

Familie nicht auseinanderreissen

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Anklägers. Auch dieser befürwortete einen bedingten Strafvollzug. Die intakte zehnköpfige Familie sollte nicht auseinandergerissen werden. Dies würde nicht zuletzt das heute 14-jährige Mädchen selbst bestrafen.

Die Verteidiger hatten für eine «angemessene» Bestrafung plädiert, ohne ein konkretes Strafmass zu nennen. Es dürfe nicht geschehen, dass an zwei «biederen, braven Leuten» ein Exempel statuiert werde. Ob sie das Urteil akzeptierten, sei noch offen, sagte einer der beiden Verteidiger.

Er hoffe, das Urteil habe Signalwirkung, sagte der Gerichtspräsident. An die Adresse von Ärzten und Betreuungspersonen von Einwanderern richtete er die Aufforderung, gegenüber von Menschen aus einschlägigen Ländern das Thema Mädchenbeschneidung anzusprechen. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen.
(SDA)

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