Der bekannteste Schweizer Verkehrsrowdy hat das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil angefochten - glänzte aber heute Morgen vor dem Obergericht mit Abwesenheit. Nicht unerwartet: Der Raser und Einbrecher ist seit Juni auf der Flucht. Amir B. hätte die ersten neun Monate einer alten Vorstrafe absitzen müssen.

Das Bezirksgerichtes Hinwil ZH hatte den Kosovo-Albaner im letzten Dezember zu 19 Monaten verurteilt. Neben unzähligen Fahrten trotz entzogenem Ausweis, war er bei Einbrüchen Schmiere gestanden. «Ich habe nur draussen geraucht», gab er damals zu Protokoll.

Amir B.s Verteidiger stand etwas verloren alleine vor den Schranken. «Er hat mir über seinen Vater ausrichten lassen, dass er nicht kommt. Er will jedoch an seiner Berufung festhalten», erklärte er sichtlich genervt dem Gericht.

Dies kam beim Gerichtspräsidenten Peter Marti nicht gut an. «Haben sie ihrem Mandanten erklärt, dass wir ihn auch höher bestrafen können. Die Staatsanwaltschaft hat ja Anschlussberufung erklärt?» - «Ja, habe ich», sagte der Anwalt.

Amir ist «unverbesserlich»

Und genau so kam es auch heraus. Das Obergericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, die Strafe auf zwei Jahre zu erhöhen. Amir B. sei bei
zwei Einbrüchen dabeigewesen. Er sei völlig unverbesserlich. Auf die Forderung des Anwaltes, das nachträgliche Geständnis seinen
Mandanten strafmildernd zu berücksichtigen, ging das Gericht nicht ein.

«Das war doch kein Geständnis, denn die Beweise gegen ihn waren erdrückend. Es spricht überhaupt nichts für den Beschuldigten», meinte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. «Er war sogar zu feige, sich der Verantwortung zu stellen - wenn man denn schon Berufung macht.» Seine Richterkollegin setzte noch einen drauf. «Er ist ein unverbesserlicher Überzeugungstäter.» Nun muss Amir B. insgesamt vier Jahre und drei Monate absitzen. Doch zuerst müssen bei ihm die Handschellen klicken.

*Name bekannt

Beliebteste Kommentare

  • marc  bühler , zürich
    Amir ist "unverbesserlich"!? Er soll die Strafe absitzen und sofort raus aus der Schweiz!!! Ausweisung!!!
  • alexa  sommer , frauenfeld
    Ich glaube nicht, dass er was daraus gelernt hat, im gegenteil, wenn er raus kommt, wird er erst recht gas geben. leider !!!

Alle Kommentare (34)

  • Peter  Stierli , Geroldswil
    Sehr geehrter Herr Amir B. wir freuen uns Sie am Donnerstag zu einem Gerichtstermin einladen zu dürfen. Hochachtungsvoll ihr Obergericht. So o.ä. kann man Leute wie Amir B. bestimmt nicht vor Gericht bringen.
    • 20.09.2012
    • 84
    • 6
  • Isabella  Kraus , via Facebook
    Seit froh wenn er die Schweiz verlassen hat und nie wieder kommt. Sonst findet sich womöglich ein Grund, dass er nach der Strafe in der Schweiz bleiben kann.
  • rolf  kamber
    mit unserer linken lari-fari politik und justiz kann man gar nichts
    erreichen !!!
  • Mario  Basler
    Liebes Gericht, lasst ihn doch noch einmal fahren! Und zwar Schweiz-Kosovo... die Spritkosten wären einiges günstiger als die Kosten für den Gefängnisaufenthalt. Herzlichen Dank, ein Steuerzahler!
  • fatlum  rudi
    er ist ja schon weg... warum sollten wir seinen gefängnissaufenthalt noch bezahlen???... lasst ihn da wo er ist...dann hat die schweiz einen kriminellen weniger und spart sich die gefängnisskosten.
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