Seine Frau zeigte ihn schon mal wegen Kinderpornografie an IV-Psychiater als Rechtsextremer entlarvt

  • Aktualisiert am 19.01.2012
  • Von Thomas Ley

Der Chef der Zürcher IV-Ärzte musste sein Büro innert Stunden räumen. Dr. Dr. Arnulf M. wurde von seiner Vergangenheit eingeholt. Zum zweiten Mal.

Sein Fachgebiet sind die Abgründe der menschlichen Natur. Psychosen, Gewalttätigkeit, Pädophilie: Dr. Dr. Arnulf M.*, Gerichtspsychiater und Psychologe, weiss, weshalb Menschen schreckliche Dinge tun – nur zu gut.

Denn auch in seinem Leben öffnen sich Abgründe. In einen ist er soeben hineingestolpert: Arnulf M. musste seinen Platz als Leiter des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) der IV Zürich räumen. Er, der oberste Experte in Sachen IV-Entscheide im Kanton, hatte sich in Deutschland als Funktionär der rechtsextremen NPD betätigt.

Jetzt erfahren seine Arbeitgeber auch von M.s früherem Karriereknick: Vor sechs Jahren, als Oberarzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich, musste er gehen – seine Frau hatte ihn wegen Kinderpornografie angezeigt.

Dabei hatte seine Bewerbung die IV-Verantwortlichen so beeindruckt: «Er hatte exzellente Zeugnisse», sagt Daniela Aloisi, Sprecherin der Zürcher Ausgleichskasse. «Wir hatten keinen Grund, zusätzliche Refenzen zu verlangen.»

Damals, im April 2006, war Arnulf M. vom ostdeutschen Halle wieder nach Zürich gezogen. «Aus persönlichen Gründen», sagte er der IV – und die glaubte ihm das.

Dass ein doppelter Doktor und ehemaliger Oberarzt sich in Ostdeutschland mit einer Stelle als Dozent begnügt hatte, wunderte niemanden. Auch, dass er den Job im September 2005 Knall auf Fall aufgab, machte nicht misstrauisch.

Doch Arnulf M. musste weg: Er flog in Halle als Rechtsextremer auf. «Stimmt, er hielt bei uns Vorträge aus seinem Fachbereich», bestätigt Peter Machleid, Kreisvorsitzender der NPD – der M. gleich zu seinem Vize machte: «Der Kamerad setzte sich sehr für uns ein.»

Es ist nicht sein erster Karriereknick: 2002 ist Arnulf M. in Zürich Oberarzt beim forensischen Dienst der Psychiatrischen Uni-Klinik und Mitglied der Fachkommission im Strafvollzug. Jedes Jahr schreibt er Dutzende Gutachten über gefährliche Straftäter – bis ihn 2001 seine Frau anzeigt: Ihr Mann konsumiere Kinderpornografie.

Als die Polizei Wochen später seinen Computer durchsucht, findet sie nichts mehr. Das Verfahren wird eingestellt. Die Fachkommission wirft ihn trotzdem raus. Der Grund, so ein Mitglied gegenüber der «NZZ am Sonntag»: In seinen Gutachten seien Pädosexuelle gut weggekommen – wohl zu gut.

Sein Ex-Chef Martin Kiesewetter, Leitender Arzt beim forensischen Dienst, will die Gutachten aber nicht überarbeiten. «Als Vergleich: Auch ein Alkoholiker kann fachlich einwandfrei zur Drogengesetzgebung Stellung nehmen», sagt er. Den Job als Chefarzt verliert Arnulf M. trotzdem.

Die IV nimmt die Sache ernster. «Wir kontrollieren die IV-Fälle, zu denen er als Leiter des RAD Stellung genommen hat», sagt Sprecherin Aloisi. «Bezogen auf die beiden problematischen Aspekte seiner Vergangenheit.» Zu Deutsch: Die IV will wissen, ob sein Rechtsextremismus und seine Sex-Vorlieben Arnulf M.s Urteil trübten.

Betroffen sind 150 bis 200 laufende Fälle. Die Arbeit hätte die IV sich gern erspart: «Wir müssen davon ausgehen, dass verschiedene Personen über die Vorwürfe informiert waren», sagt Daniela Aloisi. «Wir haben leider nie einen Hinweis erhalten.»

Grosszügige Pädo- Gutachten

Als Psychiater hat Arnulf M.* Pädophile grosszügig begutachtet. Einer seiner Patienten, der Verwahrte Roman T.*, dankte ihm das — mit Spott.

Bis diese Woche beurteilte Arnulf M.* IV-Fälle – bis Februar 2002 beurteilte er gefährliche Straftäter. Als Oberarzt beim forensischen Dienst der Psychiatrischen Universitätsklinik und in der Fachkommission im Strafvollzug.

Doch als ihn seine Frau 2001 wegen Kinderpornografie anzeigt, muss er die Kommission verlassen. Arnulf M. hatte Pädosexuelle in seinen Gutachten verdächtig grosszügig beurteilt, wie ein Kommissionsmitglied gegenüber der «NZZ am Sonntag» erklärt.

Ein solcher Fall ist Roman T.*, mehrfach verurteilter und verwahrter Pädophiler. 2001 erklärt Arnulf M., längere Hafturlaube seien bei Roman T. «vertretbar».

Tatsächlich? Sieben Jahre später, im März 2008, bringt sich Roman T. selber in die Öffentlichkeit. SonntagsBlick berichtet, wie der verwahrte Kinderschänder mit dem Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid plaudert – im begleiteten Ausgang, per Handy. Obwohl das streng verboten wäre.

Fast eine Stunde passt sein Bewacher nicht auf. Roman T. könnte problemlos abhauen. Und mit seiner Einsicht ist es noch immer nicht weit her: «Wir Insassen machen ohnehin nur eine Therapie, damit es mal Vollzugslockerungen gibt.»

Psychiater M. fand Roman T.s Ausgang vertretbar. Warum wohl?

*Namen der Redaktion bekannt

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