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Der von den Untersuchungsbehörden erstellte Sachverhalt sei noch lückenhaft und erlaube keine «kohärente Schlussfolgerung», die frei von jeglichen «unüberwindbaren Zweifeln» sei, hält Rechtsanwalt Roger Müller in einer heutigen Mitteilung fest.
Die Verteidigung behalte sich deshalb vor, dem Gericht weitere Beweisanträge zu stellen. Das sei ein verfassungsmässiges Recht der Angeschuldigten. Seine Mandantin anerkenne die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hatte am Freitag gegen die 26-jährige Paula O.* Anklage wegen Irreführung der Rechtspflege erhoben. Er beantragt dem Gericht eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
Noch immer medizinisch betreut
Die Beschuldigte hatte gegenüber der Polizei behauptet, sie sei am 9. Februar 2009 am Bahnhof Stettbach in Zürich von drei Skinheads überfallen und mit Messern verletzt worden (Blick.ch berichtete). Danach habe sie in der Bahnhofstoilette eine Fehlgeburt erlitten und dabei Zwillinge verloren.
In der Folge machte sie widersprüchliche Aussagen zum angeblichen Tathergang. Sie gab schliesslich zu, sich auf Beinen und Bauch die Buchstaben SVP eingeritzt und sich weitere Verletzungen zugefügt zu haben. Medizinische Untersuchungen ergaben zudem, dass sie nicht schwanger war.
Wie aus der Mitteilung des Verteidigers hervorgeht, wird die Angeschuldigte nach wie vor von Ärzten medizinisch betreut. Zudem erhalte sie die «notwendige Unterstützung» durch ihre Familienangehörigen. (SDA/gux)
*Name der Redaktion bekannt