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Das Verwaltungsgericht Zürich bezweifelt, ob mit einem Ausgehverbot der Schutz von Ruhe und Ordnung durchgesetzt werden kann. Durch das Ansammlungsverbot werde unrechtmässig in die Versammlungsfreiheit der schulpflichtigen Jugendlichen eingegriffen, heisst es zudem in einem heute veröffentlichten Urteil.
Vandalenakte könnten auch vor 22 Uhr verübt werden. Weiter könnten auch nicht schulpflichtige Jugendliche die Nachtruhe stören. Das Verbot würde zudem auch unbescholtene Jugendliche bestrafen, so das Verwaltungsgericht.
Die Gemeindeversammlung Dänikon hatte am 18. Juni 2008 ein Ausgehverbot für schulpflichtige Jugendliche beschlossen (Blick.ch berichtete). Gemäss Polizeiverordnung dürfen sich die Jugendlichen ab 22 Uhr nicht mehr ohne elterliche Aufsicht auf öffentlichen Plätzen aufhalten. Anlass waren in erster Linie Lärmklagen.
Drei Däniker Stimmbürgerinnen hatten darauf Beschwerden beim Bezirksrat Dielsdorf eingereicht, diese wurden aber abgewiesen. Eine Stimmbürgerin zog die Beschwerde mit Unterstützung der Jungsozialisten des Kantons Zürich (Juso) ans Verwaltungsgericht weiter.
Dänikon ist nicht die einzige Gemeinde, die ihren Jugendlichen ein Ausgangsverbot verpasst. Ein nächtliches Ausgehverbot gibt es auch in Gossau SG, im Bezirk Zurzach AG, im freiburgischen Kerzers sowie in mehreren Gemeinden im Kanton Bern, so zum Beispiel in Interlaken und in La Neuveville.
Vorstösse auf kantonaler Ebene wurden in den Kantonen Bern, St. Gallen, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden und in Zürich gemacht. In den Parlamenten wurde das Anliegen jedoch überall abgelehnt, meistens mit der Begründung, dass Erziehung die Sache der Eltern sei. (SDA)
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Schülerin Sarah Tschirren (13) aus Dänikon darf sich über das Gerichtsurteil freuen: «Megagemein! Den Seich machen doch die anderen», sagte sie über das Ausgehverbot. (Stefan Bohrer)