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Gustav G. hatte in den 1990-er Jahren bereits versucht, seinen ersten Sohn umzubringen. Im seinerzeitigen Strafurteil sei eine Rückfallgefahr ausgeschlossen worden, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Diese Einschätzung habe sich auf eine «sehr umfassende psychiatrische Analyse» gestützt.
Aufgrund des Streits der Eltern des Vierjährigen befasste sich die Bonstetter Vormundschaftsbehörde intensiv mit der Familie. Es habe sich von Anfang an um einen «besonders schwierigen Fall» gehandelt. Vater wie Mutter hätten unversöhnliche Positionen eingenommen. Man habe sich sehr um eine Lösung bemüht.
Keine Anzeichen für Gewalt
Die Befürchtungen der Mutter, welche die Behörden über den früheren Fall informierte, habe man ernst genommen und rasch Abklärungen veranlasst. Unter anderem gab die Behörde zwei psychiatrische Gutachten in Auftrag. Diese sowie andere Auskünfte, die aus der Umgebung des Mannes eingeholt wurden ergaben «nie ein Anzeichen dafür, dass er gewalttätig werden könnte».
Gustav G. habe sich sehr fürsorglich um sein Söhnchen gekümmert – deutlich mehr als die Mutter. Aufgrund des gesamten Bildes habe man sich entschlossen, den Knaben, nach vorübergehender Platzierung bei Pflegeeltern, dem Vater anzuvertrauen.
Paartherapie gefordert
Die Vormundschaftsbehörde habe es aber nicht dabei bewenden lassen. Zusätzlich habe sie eine Paartherapie der Eltern gefordert sowie eine Beiständin und eine Familienbegleiterin bestellt.
Nach dem Tötungsdelikt hatte sich die Gemeinde Bonstetten mit schweren Vorwürfen unter anderem von Mutter Marciana konfrontiert gesehen (Blick.ch berichtete). Sie habe Alarmzeichen nicht wahrgenommen und sich parteiisch zugunsten des Vaters verhalten, lautete die Kritik.
Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter hat aufgrund der Anschuldigungen vom Bezirksrat Affoltern und der Vormundschaftsbehörde Bonstetten einen Bericht über die Umstände im Vorfeld des Tötungsdelikts angefordert. Zudem soll die Oberstaatsanwaltschaft die Sachlage überprüfen. (SDA)