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Eigentlich sollten ja während einer Europameisterschaft alle Schweizer Fussballfans durch weiss-rote Brillen schauen und den Klub-Zoff hinter sich lassen. Doch für manche Halbstarke scheint das nicht so einfach zu sein. Als zwei FCZ-Fans am 13. Juni 2008 nach dem Spiel Holland-Frankreich übers Limmatquai spazierten, erblickten sie ein rotes Tuch: einen Pulli mit dem Logo des verhassten Stadtrivalen GC.
Der Pulli gehörte einem Teenager, der mit zwei Kumpels unterwegs war. Die FCZ-Pöbler deckten das Grasshoppers-Trio zuerst mit Schimpftiraden ein. Dann begannen die Brutalos, mit Fäusten und Füssen auf ihre Opfer im Alter zwischen 17 und 19 Jahren einzuschlagen. Die drei GC-ler erlitten dabei erhebliche Kopfverletzungen. Die Polizei konnte die Angreifer festnehmen und für 25 Tage in U-Haft stecken.
Ich bin auch ein Entführer
Heute mussten sich die beiden teilgeständigen FCZ-Fans nun vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihnen drohten wegen versuchten Raubs und Sachbeschädigung bedingte Freiheitsstrafen von zwölf und elf Monaten.
Gegen den 21-jährigen Hauptangeklagten, der mit einem Rayonverbot für Fussballspiele belegt ist, läuft im Kanton Aargau bereits ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, Fan-Entführung sowie Raub. Ein wenig harmloser kommt der zweite Angeklagte daher. Er ist ein 18-jähriger Gymnasiast und stammt aus guten Verhältnissen.
Als Tatmotiv für die Keilerei gaben die beiden die Rivalität zwischen GC und FCZ an. Den eingeklagten Raubversuch wiesen sie jedoch von sich. Das Gericht sprach sie denn auch von diesem Vorwurf frei. Denn es sei den Angeklagten keine Bereicherungsabsicht nachzuweisen.
Erniedrigung der Rivalen
Allerdings sei es darum gegangen, die GC-Fans zu erniedrigen und zu demütigen. Zudem sei eine sehr schnelle und unheimliche Gewaltbereitschaft zu erkennen gewesen, bemerkte das Gericht.
Der ältere Täter kassierte eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 40 Franken (insgesamt 9600 Franken) sowie 500 Franken Busse. Der jüngere kriegte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Franken (6000 Franken) und 800 Franken Busse.
Die Opfer bekamen Schmerzensgeld in der Höhe von zweimal 500 und einmal 200 Franken zugesprochen. Einen FCZ-Schal werden sie sich damit kaum kaufen. (hhs/SDA)