IV-Betrug! Erste Ärztin bestraft

  • Publiziert: 21.04.2010, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Jennifer Bucher
play Die praktizierende FMH-Ärztin Herta K. (81) gestern vor dem Bezirksgericht Zürich. (Paulo Foschini)

Der Patient ist «fahrunfähig», teilte Ärztin Herta K. der Invalidenversicherung (IV) mit. Dem Strassenverkehrsamt schrieb sie genau das Gegenteil.

Schmerzen, Gleichgewichtsstörungen, Depressionen. Patient Rade G.* (61) leidet an Schlaflosigkeit. Muss am Stock gehen. Rückenweh plagt ihn, weil er zweimal die Treppen heruntergefallen sei. Sitzen kann der Serbe höchstens zwischen einer halben und drei Stunden.

Ihr Patient – so die Beurteilung der FMH-Ärztin Herta K.* (81) – könne nie mehr als Tramführer bei den Zürcher Verkehrsbetrieben arbeiten. Ab Mai 2004 kassiert Rade G. eine 100-prozentige IV-Rente.

Vier Jahre später erhält die Polizei einen Hinweis, dass sich der ehemalige Tramführer für einen Invaliden recht munter bewege. Rade G. wird observiert.

Der Mann, der gemäss seiner Ärztin kaum stehen und nicht einmal leichte Lasten tragen kann, wirft unter anderem mit einer Handkurbel einen Dieselmotor an.

Patient und Ärztin werden verhaftet. Bei der Strafuntersuchung kommt auch Herta K.s brisanter Bericht ans Zürcher Strassenverkehrsamt zum Vorschein. Darin bescheinigt die Ärztin dem IV-Rentner Rade G. die Fähigkeit, als Fahrlehrer und sogar als Lastwagenchauffeur tätig zu sein. Er sei gesund. Einzig mit dem Blutdruck stehe es nicht so gut.

«Gegenüber der IV schrieben Sie jedoch, er sei nicht fahrfähig», konfrontierte gestern Bezirksgerichtspräsident Rudolf Kieser die Ärztin. «Ja, ich hatte dies nicht in Zusammenhang gebracht», erklärt die Angeklagte.

«Und, dass er sich so munter bewegt?», hakt der Richter nach. «Er ist ein IV-Fall», beharrt Herta K. Eigentlich sollte es die Medizinerin, die seit bald fünfzig Jahren in einer Zürcher Vorortsgemeinde praktiziert, wissen: «Ich habe Tausend Patienten im Jahr, davon haben 90 Prozent eine IV-Rente», erklärt sie dem staunenden Gericht.

Ärztin Herta K. wird wegen fahrlässigem Ausstellen eines Zeugnisses zu 5000 Franken Busse verurteilt. Der Richter empfiehlt der 81-Jährigen, «kürzer zu treten».

Die Untersuchung gegen Rade G. wegen Verdacht auf IV-Betrug läuft weiter.

Erst seit kurzem geht die Zürcher Staatsanwaltschaft systematisch gegen Ärzte vor, die falsche IV-Gutachten schreiben. Herta K. ist einer der ersten Fälle vor Gericht.

*Namen der Redaktion bekannt.

play Herta K. stellte einem Patienten «fahrlässig» ein IV-Zeugnis aus. (Paulo Foschini)