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Der 18. Dezember 2007 ist ein ganz normaler Tag. Die Eltern des 13-monatigen Babys sind bei der Arbeit. Die Enkelin ist bei den Grosseltern. Nach dem Mittagessen bringt das Grosi die Kleine zum Mittagsschlaf in einen Nebenraum. Sie legt die Kleine auf eine Matratze. Neben dieser lehnt eine Doppelmatratze an der Wand – ungesichert. Das hat schlimme Folgen.
Was dann genau passiert, ist vor Gericht nicht mehr festzustellen. Klar ist nur dies: Irgendwie muss die schwere Doppelmatratze auf das kleine Mädchen gefallen sein. Das grosse Gewicht bringt das Kind zum Erbrechen – und dann erstickt es.
Als die Grosseltern um 16 Uhr nach ihrer Enkelin schauen, ist das Kind tot.
Sofort rufen sie den Notarzt und weisen auch auf die grosse Matratze hin. Aber in der Vernehmung später wollen sie von einer umgefallenen Matratze nichts mehr wissen. Das nützt ihnen aber nichts. Denn laut dem Institut für Rechtsmedizin Zürich gibt es für das Erbrechen keine andere plausible Erklärung.
Für den Staatsanwalt handelt es sich um fahrlässige Tötung. Er beantragte daher für die heute 49-jährige Grossmutter sowie den 51-jährigen Grossvater, die aus Mazedonien stammen, Gefängnis bedingt von sechs Monaten.
Der Richter liess heute jedoch Milde walten. Er berücksichtigte die grosse Betroffenheit der Grosseltern. Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von je 30 Tagessätzen zu 20 Franken und die Übernahme der Gerichtskosten von 800 Franken. (SDA/snx)