Einbrecher stach mit blutiger Spritze zu

  • Publiziert: 03.09.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH – Es war nicht sein erster Einbruch. Doch dieses Mal nahm der Kroate (40) auf der Flucht eine Familie als Geisel – und verletzte zwei der Opfer mit einer Spritze. Jetzt wurde er verurteilt.

Er ist neunfach vorbestraft und sitzt seit dem 28. September 2007 im Gefängnis. Denn der Kroate serbischer Abstammung nahm auf der Flucht vor der Polizei eine Familie als Geisel. Er bedrohte sie in ihrer Wohnung in Zürich mit einer Revolverattrappe sowie einer blutigen Spritze.

Die Familie konnte sich nach einer Stunde befreien. Dabei wurden zwei Opfer vom Angeklagten mit der Spritze in die Hände gestochen. Kurz darauf konnte die Polizei den Mann festnehmen.

Verwahrung auf unbestimmte Zeit

Heute wurde der Mann vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Strafe wird zu Gunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Damit folgten die Oberrichter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Berufung eingelegt.

Die erste Instanz hatte den Angeklagten im Oktober 2008 zwar ebenfalls zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die Sanktion allerdings zugunsten einer stationären Psychotherapie aufgeschoben. Im Gefängnis lehnte der Verurteilte jegliche Therapien ab.

Im Vorfeld des Berufungsprozesses hatte er mehrere unflätige Briefe an das Obergericht geschrieben und alle Psychiater als Dreckspack bezeichnet. Zudem hielt er in den Schreiben fest, dass er gesund sei.

Er wollte sich ausschaffen lassen

Vor Obergericht schlug der Angeklagte vor, dass man ihn nach der Verbüssung der Freiheitsstrafe einfach nach Serbien ausschaffen solle. Dort wolle er ein neues Leben als Fotograf beginnen.

Das Obergericht lehnte dies ab und folgte dem Staatsanwalt. Die Oberrichter verwiesen einerseits auf das hohe Rückfallrisiko, das vom Angeklagten ausgehe, andererseits auf die fehlende Massnahmefähigkeit des Verbrechers.

Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagten eine unsoziale und narzisstische Persönlichkeitsstörung und eine schwere Drogensucht attestiert. Dazu gehöre auch ein herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen anderer Menschen. (SDA/noo)