Tod auf dem Bielersee Drama im Zürichsee erschreckend ähnlich

  • Publiziert: 16.07.2010, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von Viktor Dammann
play BLICK-Schlagzeile vom 28. Mai 1993

ZÜRICH - Vor 17 Jahren verunglückte eine junge Frau (29) tödlich auf dem Zürichsee. So wie am Sonntag Angela A. († 24).

Manche BLICK-Leser mögen sich vielleicht erinnern. Ein Bootsunglück wie vor gab es vor 17 Jahren auf dem Zürichsee. Die Parallelen sind erschreckend.

Auch beim tödlichen Drama vor Thalwil ZH am 26. Mai 1993 hatte sich ein junges Liebespaar in einem Gummiboot treiben lassen. Auch damals fuhr plötzlich ein Motorboot auf das Paar zu, das ebenfalls in Kürze heiraten wollte. Beide wollten sich mit einem Sprung ins Wasser retten. Doch die junge Frau geriet – wie Angela A.* am letzten Sonntag – in die Schiffsschraube. Furchtbar zugerichtet starb sie.

Der Bootsführer war mit seinem «Pedrazzini»-Luxusboot einfach weitergefahren. In einem solchen oder typähnlichen Boot fuhr der flüchtige Killer-Kapitän vom Bielersee am letzten Sonntag. Die Sonderkommission der Berner Kantonspolizei fahndet jetzt nach allen Booten, die bordeaux-rot angestrichen sind.

Beim Drama auf dem Zürichsee konnte der Bootsbesitzer, ein 58-jähriger Geschäftsmann, in derselben Nacht von der Polizei ausfindig gemacht werden.

Staatsanwalt Heinz Widrig, der den Fall untersuchte, erinnert sich genau an die Einvernahme in der Unglücksnacht im Mai 1993. «Der Bootsführer und seine Ehefrau beteuerten, weder das Gummiboot, noch eine Kollision bemerkt zu haben.» Darauhin veranlasste Widrig zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich einen ungewöhnlichen Erschütterungstest.

«Einesteils wollten wir herausfinden, mit welcher Geschwindigkeit das Boot gefahren war. Andererseits, ob das Überfahren eines Menschen bemerkt werden muss», erläutert Widrig. «Dazu wurden Teile eines Tierkadavers verwendet, die mit verschiedenen Geschwindigkeiten überfahren wurden. Für mich war es danach klar, dass der Bootsführer in Uferzone zu früh beschleunigte und das Boot hätte sehen müssen. Meiner Meinung nach hätte er wohl auch die Kollision bemerken müssen.»

Widrig erhob Anklage, verlangte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Strafantrag: 12 Monate Gefängnis bedingt. Zum Prozess kam es nicht. Der Geschäftsmann starb zuvor an einem Herzinfarkt.

*Name bekannt