Dignitas darf mit Helium töten

  • Aktualisiert am 03.01.2012

ZÜRICH – Der Organisation kann die Sterbehilfe Heliumgas nicht verboten werden. Das ist die Antwort des Zürcher Regierungsrats auf ein Postulat aus dem Kantonsrat.

Anlass für die Forderung nach einem Verbot war das von Dignitas verwendete Gas. Der Erstickungstod mit Helium sei grausam, hiess es in dem vom Kantonsrat als dringlich erklärten Postulat von EVP, CVP und SVP.

Dignitas habe die Strafverfolgungsbehörden nicht wie im Postulat angenommen «hinters Licht geführt», kontert der Regierungsrat. Die Organisation habe keine gesetzlichen Grenzen überschritten, sondern bloss «den unter strafrechtlichen Gesichtspunkten heute bestehenden Handlungsspielraum» ausgenutzt. Es gebe keine Grundlage für die geforderte «umfassende Strafuntersuchung».

«Grausamer Erstickungstod» nicht belegt

Grundsätzlich könne eine sterbewillige Person jegliche frei zugängliche, allenfalls auch Schmerzen verursachenden Mittel und Methoden für die Selbsttötung anwenden. Zum Helium schreibt der Regierungsrat, die Annahme, das Gas führe zu einem «grausamen Erstickungstod», sei wissenschaftlich nicht belegt.

Straffrei bleibt die Suizidbeihilfe, wenn für den Einzelfall keine selbstsüchtigen Beweggründe nachgewiesen werden können. Zwar müsse bei Dignitas für eine Sterbebegleitung «ein nicht unerheblicher Geldbetrag» entrichtet werden, dieser sei aber nachvollziehbar. (SDA)

Das Sterben mit dem Helium-Sack...- ZVG

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