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Drei Jahre nachdem drei Pitbulls in Oberglatt ZH den kleinen Süleyman (7) zerfleischten (Blick.ch berichtete), setzten die Zürcher Stimmberechtigten ein Zeichen gegen die Angst vor aggressiven Beissern. Künftig darf man sich im Kanton keine Hunde der Rassen «American Pitbull», «American Staffordshire Terrier», «Bullterrier» und «Staffordshire Bullterrier» mehr kaufen. Kampfhunde, die bereits in Zürich leben, dürfen bis an ihr Lebensende gehalten werden. Aber sie brauchen eine Bewilligung.
Um diese müssen sich die Besitzer in den nächsten drei Monaten bemühen. Wenn jemand von ausserhalb des Kantons nach Zürich kommt, muss er dem Hund einen Maulkorb und eine Leine anlegen.
Abzustimmen hatten die Zürcher über ein neues Hundegesetz. Die Hauptvorlage verlangte bloss eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial». Sie wurde mit 79,9 Prozent Ja angenommen.
Die Zürcher sagten mit 61,1 Prozent aber auch Ja zur schärferen Variante mit einem Kampfhunde-Verbot, für das sich Grüne, EVP, CVP und EDU ausgesprochen hatten. Bei der Stichfrage obsiegte sie und wird deshalb in Kraft treten. Zürich hat nun neben Genf das schärfste Hundegesetz der Schweiz.
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Der Erwerb von Kampfhunden ist im Kanton Zürich in Zukunft verboten. (Keystone)