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Er hat gestanden! Buchhalter Gustav G.* (60) gab gestern zu, dass er seinen Sohn Florian (4) umgebracht hat. Am Freitagabend um 17.30 Uhr ermordete der Buchhalter das Bübchen in einem Hotel in Winterthur.
Unfassbar: Es ist nicht sein erstes Gewaltverbrechen. Schon seinen ältesten Sohn Reto G.* (heute 33) wollte er töten.
Damals, im September 1990, ist der passionierte Handörgeler noch mit seiner ersten Frau Martha verheiratet. Aber sie hat genug von ihm, zieht aus. Die drei gemeinsamen Kinder nimmt sie mit. Martha reicht die Scheidung ein.
Gustav G. rächt sich an seiner Frau. Schwer leiden muss aber der gemeinsame Sohn Reto. Nach einem heftigen Streit holt Gustav G. den 13-Jährigen bei der Mutter ab – für einen Tennismatch, behauptet er. Tatsächlich fährt er Reto an eine besonders abgelegene Stelle bei Rothenthurm SZ.
Der Spaziergang im Hochstuckli-Gebiet endet grausam und schrecklich: Gustav G. würgt seinen Sohn. Dann schlägt er ihn mit einem Ast nieder.
Schliesslich stösst der Vater seinen Buben in eine Schlucht. Reto fällt 30 Meter tief und bleibt regungslos liegen.
Am nächsten Tag fährt Gustav G. zur Polizei. Gesteht seine schreckliche Tat. Er glaubt, dass Reto längst tot ist. Verrät erst weitere Stunden später, an welcher Stelle er das Kind in die Tiefe geworfen hat.
Als die Retter am Hochstuckli eintreffen, lebt Reto noch. 16 Stunden lang lag der 13-Jährige in der Schlucht. Er ist unterkühlt, hat starke Kopfverletzungen.
Für das Schwyzer Kantonsgericht war klar: Das war ein Mordversuch. Gustav G. habe sich mit seinem «teuflischen Plan» an seiner Frau rächen wollen, argumentierte der Staatsanwalt. Der Treuhänder kassiert dafür 1993 acht Jahre Zuchthaus.
BLICK sprach gestern mit Reto G. Er leidet bis heute an den Folgen des Mordversuchs, sein linker Arm ist teilweise gelähmt. «Jetzt kommt das alles wieder hoch. Das ganze Trauma von damals», sagt er.
Besonders bitter: Reto sah das Unheil kommen. Er fuhr vor einigen Monaten persönlich in die Gemeinde Bonstetten ZH, um die Behörden vor seinem gefährlichen Vater zu warnen. Und seinem Halbbruder Florian zu helfen. «Ich sagte den Behörden, was mir passiert ist, ich warnte sie. Vergebens. Auf diese Behörden kommt jetzt einiges zu!»
Denn: Sie liessen den kleinen Florian bei seinem Vater. Warum? Noch beruft sich Gemeindepräsident Charles Höhn auf eine «Schweigepflicht».
Florians Mutter Marcia, eine junge Brasilianerin, wollte mit dem 4-jährigen Buben weg aus der Schweiz. Das drohte sie Gustav G. an.
Was der Buchhalter seinem ältesten Sohn Reto angetan hat, verschweigt er allen. «Er erzählte uns, dass er nach einem Autounfall Fahrerflucht begangen habe», sagt ein Bekannter. «Deshalb sei er im Knast gewesen.»
Nicht einmal seiner zweiten Frau sagt Gustav G. etwas vom Mordversuch. Er lernt die Russin 1999 über eine Agentur kennen, im Sommer 2000 heiraten sie. Heute lebt sie in Angst vor ihrem Ex-Mann: «Erst meine Anwältin bei der Scheidung erzählte mir, was Gustav getan hat.»
Anfang 2008 steht Gustav G. wieder vor Gericht: Diesmal in Zürich wegen mehrfacher Veruntreuung sowie Urkundenfälschung. Er kassiert zehn Monate bedingt, bei einer maximalen Probezeit von fünf Jahren. Damit geben die Richter dem Treuhänder eine letzte Chance: Er muss nicht hinter Gitter. Weil er sich so rührend um seinen kleinen Sohn Florian kümmert.
*Name der Redaktion bekannt
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Buchhalter Gustav G. (60). (ZVG/Philippe Rossier)