ZÜRICH - Wer der attraktiven Besnike I. (23) unangenehm auffällt, muss sich vorsehen. Die junge Frau kann sehr rabiat werden. Jetzt wurde sie verurteilt.
Hassan J. (24) musste dies schmerzlich erfahren. Die schöne Besnike hatte ihn verdächtigt, ihre Handtasche geklaut zu haben. Sofort nahm die Mazedonierin mit ihren Kollegen Onur Y. (20) und Driton R. (23) die Verfolgung auf. Nach wenigen Metern hatte das Trio den vermeintlichen Dieb bei der Zürcher Langstrasse bereits gestellt. Es kam zu einer Schlägerei.
Dabei schlug die rabiate Schöne Hassan J. eine Wodkaflasche so über den Kopf, dass diese zu Bruch ging. Ihre beiden Kollegen traten gemäss Augenzeugen mit den Schuhen auf den Wehrlosen ein.
Zu guter Letzt zog Besnike dem Opfer die zerbrochene Flasche über die Wange. Dies bestritt Besnike, die sich adrett gestylt wie zum Ausgang heute Vormittag dem Zürcher Bezirksgericht präsentierte. Schwarze Hose, beige Bluse und gepflegte, halblange brünette Haare. Ein Badezimmer war Besnike dafür nicht zur Verfügung gestanden. Sie muss wohl mit einem Spiegelchen in ihrer Zelle im Zürcher Bezirksgefängnis vorliebgenommen haben.
«Ich habe ihm nur einmal die Flasche über den Kopf geschlagen.» Mehr räumte Besinke I., die Kleinkindererzieherin werden will, nicht ein.
Gemäss einem biomechanischen Gutachten des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin (IRM) war aber nicht ein Schlag, sondern ein Schneiden für die Gesichtsverletzungen von Hassan J. verantwortlich gewesen. Das Resultat der Attacke ist eine entstellende Narbe auf seiner rechten Wange und eine Gesichtsnervenverletzung.
Staatsanwalt Matthias Stammbach fordert für Besnike wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. «Sie hat zahllose Unwahrheiten gesagt und alles bagatellisiert. Sie benützte die Wodka-Flasche als Ventil ihrer Emotionen.»
Valentin Landmann, der Verteidiger der schönen Besnike, plädierte für eine fahrlässige Tatbegehung. «Ihr aktenkundiger Alkoholgehalt beeinträchtigte die Beschuldigte massiv in ihrer Fähigkeit, das Unrecht Ihrer Aktion einzusehen.» So würde sich eine Strafe von höchstens zwei Jahren Gefängnis bedingt rechtfertigen.
Zwei weitere Männer kamen glimpflicher davon. Einem biss sie in den Unterarm, einem andern vernebelte sie mit einem Pfefferspray die Sinne.
Für die beiden Mittäter beantragt der Staatsanwalt bedingte Gefängnisstrafen. Sie hatten bestritten, das Opfer gegen den Kopf gekickt zu haben.
Am Abend dann das Urteil des Bezirksgerichtes: 32 Monate Gefängnis unbedingt für die Schöne wegen schwerer Körperverletzung. Ihre Persönlichkeitsstörung und der Alkohlkonsum war leicht strafmindernd ins Gewicht gefallen. Sie muss sich einer ambulanten psychiatrischen Massnahme unterziehen.
Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Knast gefordert. Ob er das Urteil weiterzieht ist noch.
Ihre beiden Kollegen kassierten wegen Angriffes je 14 Monate bedingt.