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Der im Grossraum Zürich wohnhafte Mann hatte die verbotenen Dateien zwischen August 2007 und März 2008 heruntergeladen. Über eine Internet-Tauschbörse leitete der 22-Jährige die Dateien zudem an 54 Personen weiter. Laut Gerichtspräsident handelte es sich bei den Dateien um widerliche und abscheuliche Darstellungen missbrauchter Kleinkinder.
Auch er sei heute schockiert, sagte der umfassend geständige Angeklagte vor Gericht. Ein Tatmotiv konnte er nicht angeben. Es sei einfach eine Sucht gewesen.
Die zuständige Staatsanwältin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie 5000 Franken Busse. Der Verteidiger trat dagegen für eine verhältnismässig milde, bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 25 Franken ein. Dem Angeklagten sei es in erster Linie um den Konsum und nicht um die Weiterverbreitung der Bilder und Filme gegangen, hielt er fest.
Schweres Verschulden
Das Bezirksgericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vorsitzende sprach von einem schweren Verschulden des Angeklagten. Die heutige Reue und Einsicht hätten das Gericht aber davor bewahrt, eine höhere Strafe festzusetzen.
Der Verurteilte muss zudem sein DNA-Profil bei der Kantonspolizei Zürich registrieren lassen. Damit wird er in eine Datenbank unter dem Stichwort «Kinderpornografie» aufgenommen. (SDA/gca)