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Der Referenzzinssatz sinkt von 3,5 auf 3,25 Prozent: Was nicht gerade spektakulär tönt, ist eine gute Nachricht für uns alle – zumindest für jene, die Mieter sind. «Wir sind sehr froh über diesen Schritt», sagt Regula Mühlebach, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands der Deutschschweiz (MV). Und fordert ultimativ: «Jetzt müssen die Mieten sinken!»
Was heisst das konkret? Das Viertelprozent beim Referenzzinssatz sollte eine Senkung der Mieten ohne Nebenkosten um 2,91 Prozent bringen, rechnet Mühlebach vor. Bei einer Nettomiete von 1500 Franken im Monat bringt das im Jahr immerhin Einsparungen von rund 520 Franken.
Mieter müssen aktiv werden
Geld, das wir angesichts der Wirtschaftskrise bestens gebrauchen können. Mühlebach mahnt die Vermieter denn auch, die Kaufkraft der Mieter mit den Senkungen zu stärken und damit die Binnenkonjunktur anzukurbeln. Gehen die Hausbesitzer nicht von sich aus mit den Mieten runter, sollen die Mieter aktiv werden und einen Brief schreiben, betont die Juristin. Dann könnten sie ab Anfangs Oktober günstiger wohnen.
Für die Vermieter gibt es aber noch einige Schlupflöcher: Sie könnten gestiegene Unterhaltskosten geltend machen. Oder theoretisch einen Teil der Senkung mit Verweis auf die Teuerung seit der letzten Mietzinsänderung aufheben. Doch Mühlebach verweist darauf, dass die Teuerung in den letzten Monaten sehr gering war und dieses Argument damit wegfällt. «Wir haben auch positive Signale von grossen Immobilien-Verwaltungen erhalten, dass sie die Mieten senken wollen», sagt sie.
Nicht alle profitieren
Zurückhaltender zeigt sich der Hauseigentümerverband der Schweiz (HEV): Er empfiehlt den Vermietern lediglich, die Mietzinse zu überprüfen. Und warnt, dass es in vielen Fällen nicht zu tieferen Mieten kommen werde.
Tatsächlich hat nicht jeder Mieter einen Anspruch darauf. Bei manchen steht im Mietvertrag noch von früher ein Zinssatz von 3,25. Sie wurden bei der letzten Mietzinsrunde von einer Erhöhung verschont – und gehen dafür jetzt leer aus.
Das betrifft aber gemäss Mühlebach nur einen sehr kleinen Teil der Mieter. Die meisten mussten bis anhin ihre Wohnkosten aufgrund des höheren Zinssatzes von 3,5 Prozent berappen.
Falls der Vermieter ein schriftliches Gesuch abblockt oder nur einen Bruchteil der 2,91 Prozent runter will, soll man nicht den Kopf in den Sand stecken, sagt Mühlebach. Innerhalb von 30 Tagen kann der Mieter an die Schlichtungsbehörde gelangen, die dann nach einer Lösung sucht.
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