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Heute hat der Nationalrat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Der Entwurf des Gesetzes sah ursprünglich vor, den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in insgesamt sieben Bereichen des öffentlichen Lebens landesweit zu verankern.
Dazu gehörten Spitäler oder Schulen, Museen, Theater, Kinos und Restaurants. Dort sollte grundsätzlich ein Rauchverbot gelten.
Nun hat aber der Nationalrat ein Hintertürchen für die Wirte offengelassen: Wer seine Räume nachweislich nicht in Raucher- und Nichtraucherräume trennen kann, darf die Gäste weiter paffen lassen.
Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt sein – auch wenn dort Menschen arbeiten.
Kommissionssprecherin Ruth Humbel Näf (CVP) argumentierte vergeblich, es müssten für alle gleich lange Spiesse gelten, mit solchen Ausnahmen werde das Gesetz teilweise unterlaufen.
Die Mehrheit des Nationalrats hatte aber kein Gehör für diese Bedenken, im Gegenteil: Sie räumte dem Gastgewerbe auch noch eine zweijährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes ein.
Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten nur unbediente «Fumoirs» zulassen wollen. Verstösse gegen das Rauchverbot sollen mit Bussen von bis zu 1000 Franken bestraft werden. Das gilt sowohl für Raucher als auch für Personen, die illegales Rauchen zulassen.
Nun liegt der Ball beim Ständerat. (SDA/num)