Zigi in der Beiz noch nicht ausgedrückt

  • Publiziert: 04.10.2007, Aktualisiert: 13.01.2012

BERN – Bald kommt das Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Ohne Ausnahme? Nicht ganz: Wenn Wirte nachweisen können, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich ist, dürfen Raucher weiter qualmen.

Heute hat der Nationalrat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Der Entwurf des Gesetzes sah ursprünglich vor, den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen in insgesamt sieben Bereichen des öffentlichen Lebens landesweit zu verankern.

Dazu gehörten Spitäler oder Schulen, Museen, Theater, Kinos und Restaurants. Dort sollte grundsätzlich ein Rauchverbot gelten.

Nun hat aber der Nationalrat ein Hintertürchen für die Wirte offengelassen: Wer seine Räume nachweislich nicht in Raucher- und Nichtraucherräume trennen kann, darf die Gäste weiter paffen lassen.

Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt sein – auch wenn dort Menschen arbeiten.

Kommissionssprecherin Ruth Humbel Näf (CVP) argumentierte vergeblich, es müssten für alle gleich lange Spiesse gelten, mit solchen Ausnahmen werde das Gesetz teilweise unterlaufen.

Die Mehrheit des Nationalrats hatte aber kein Gehör für diese Bedenken, im Gegenteil: Sie räumte dem Gastgewerbe auch noch eine zweijährige Übergangsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes ein.

Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten nur unbediente «Fumoirs» zulassen wollen. Verstösse gegen das Rauchverbot sollen mit Bussen von bis zu 1000 Franken bestraft werden. Das gilt sowohl für Raucher als auch für Personen, die illegales Rauchen zulassen.

Nun liegt der Ball beim Ständerat. (SDA/num)

Top 3

1 Drei Tote im Kandertal Heli touchierte Drahtseilbullet
2 BLICK zitiert den Luzerner Staatsanwalt «Die kaltblütigste IV-Betrügerin!»bullet
3 Betrug ruiniert Rentner «Wir haben unser Erspartes in sie investiert!»bullet

Schweiz