Justizexperten erklären den Fall Hochdorf Warum sitzt Ambroz B. nicht im Knast?

HOCHDORF - LU - Wieso ist er überhaupt frei? Wird er nun ausgeschafft? Experten erklären den Fall Ambroz B.

  • Publiziert: 21.02.2012
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Strafrechtsprofessor Martin Killias.

(ZVG)
play Ambroz B. (22) ist arbeitslos und kriminell. Über die Schweiz macht er sich gerne lustig. (ZVG)

Raub, Diebstahl, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Hehlerei und Drogendelikte: Das alles geht auf das Konto von Ambroz B.* (22).

15 Straftaten begeht er in zwei Jahren, sitzt drei Mal in U-Haft. Wieder frei, wird er rückfällig. Jetzt soll er endlich vor die Richter kommen.

Es stellt sich die Frage: Wieso ist der unbelehrbare Kosovo-Albaner mit serbischem Pass nicht in Haft? Wieso muss er wegen der offensichtlichen Wiederholungsgefahr nicht hinter Gittern auf den Prozess warten?

«Das Problem ist: Die Hürden für die Wiederholungsgefahr sind nach der neuen Strafprozessordnung zu hoch», sagt Martin Killias (63), Professor für Strafrecht an der Uni Zürich und SP-Politiker. «Trotzdem hätte man in diesem Fall aus Gründen der öffentlichen Sicherheit versuchen können, Ambroz B. in U-Haft zu setzen.»

Killias sagt aber: «Es ist zu begreifen, dass Staatsanwälte nicht immer den Helden spielen wollen, wenn ihnen der Gesetzgeber Prügel zwischen die Beine legt.»

Zweieinhalb Jahre fordert die Staatsanwaltschaft im Fall von Ambroz B. Gehört er ausgeschafft?

«Die Chance, dass er nach einer rechtskräftigen Verurteilung ausgeschafft wird, ist laut Praxis des Bundesgerichts gross», sagt Thomas Hansjakob (56), erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Klar ist: Schon bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr wird eine Ausschaffung geprüft. «Bei einer Strafe von über fünf Jahren wird gar nicht mehr darüber diskutiert», weiss Hansjakob.

Dass Ambroz B. nicht mindestens fünf Jahre bekommen soll, versteht Strafrechtler Killias nicht. «Sofern er für alle Delikte schuldig gesprochen wird, wäre eine erheblich höhere Strafe vertretbar. Bei einer Strafe von 2½ Jahren ist absehbar, dass ein Teil davon bedingt erlassen wird. Mit der verbüssten Zeit wäre er schon bald wieder frei.»

In den laschen Strafen sieht Killias den Grund für den Ruf nach schnellen Ausweisungen: «Viele Leute fordern die Ausschaffung nur, weil die verhängten Strafen zu wenig glaubwürdig sind.»

Kommentare (23)

  • Andreas  Kern
    ja, kuscheljustiz eben!
    • 21.02.2012
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  • Giovanni  Boccacchio , Zürich
    Langsam, langsam: die Anträge der Staatsanwaltschaften sind nicht bindend. Soeben hat das Obergericht Zürich einen Betüger zu 3,5 Jahren statt der geforderten 24 Monate verurteilt und den staatsanwaltlichen Antrag als zu tief erachtet. Und dies kommt immer häufiger vor. es geht nicht nur um die Tatbestände als solches, sondern auch, wie sie eingestuft werden und welche Prognose gestellt wird etc.Und bei der "steilen" Karrier mit ungebrochener krimineller Energie besteht Aussich auch auf eine höhere Strafe.
    • 21.02.2012
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  • Walter  Krebs
    Unsere Strafgerichte bis hinauf zum Bundesgericht machen sich nicht nur alle lächerlich und unglaubwürdig, sie werden vom Volk auch kaum mehr ernst genommen. Die Verbrecherwelt spottet über sie, obschon gerade sie die grossen Profiteure sind. Das ist nicht nur beschämend, das ist sehr beschämend!
    Walter Krebs, Bern/Bümpliz
    • 21.02.2012
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    • Roland  Achermann , Egolzwil
      Sie schreiben das zu Recht so, solche Verbrechertypen sollten wirklich umgehend angepackt, verurteilt und ausgeschafft werden auf Lebenszeiten. Die Schweiz wird in 2O Jahren von solchen Kriminellen wie wir heute schon viel zu viele hier haben, beherrscht.
      Die Schweiz, es war einmal ein Traumland..........
      • 22.02.2012
      • als Kommentar auf Walter  Krebs
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  • Irmtruaut  Kaiser
    Leute wie Ambrotz machen sich über uns Schweizer eh nur lustig und nehmen unsere "Hösli"Justiz gar nicht ernst. Dieser Lümmel hatte doch mehr als genügend Zeit zu beweisen, dass er doch ein guter Mensch ist. Wer in einem neuen Land eine 2. Chance bekommt, sollte doch alles daran setzen um sich in diesem Land anständig zu benehmen. Ich hoffe sehr, dass er ohne grosse Bürokratie ausgeschafft wird und für immer Landesverbot bekommt. Der lacht doch nur über uns...
    • 21.02.2012
    • 3 Gefällt mir
  • Daniel  Muenger , Zürich
    Strafen? Das sind doch alles längst keine Strafen mehr. Ihr seit verdammte Kuscheljustizler. Parksünder die ihre Busse nicht rechtzeitig bezahlen, wandern Unbedingt in den Knast! Merkt endlich den Unterschied zwischen einem renitenten, kriminellen Wiederholungstäter und einem zu lang parkierten Auto! Ich selber gehe jetzt erstmals in meinem Leben 4 Tage absitzen, weil ich gerast bin! Nicht 41km/h zu schnell, sondern nur 41 km/h! Stoppt endlich diesen Wahnsinn! Superjustizapparat!
    • 21.02.2012
    • 4 Gefällt mir
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