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Den Rasern gehts an den Kragen. Gestern bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Luzerner Obergerichts gegen Todesraser Marco H.*: Er muss definitiv für sechs Jahre in den Knast. Er sei nicht nur der mehrfachen «fahrlässigen Tötung» schuldig, sondern auch der «skrupellosen Gefährdung», so die Richter.
Automechaniker Marco H. war im Juni 2005 mit mindestens 188 Kilometern pro Stunde auf der Autostrasse H10 Richtung Malters LU gerauscht. Dort gilt lediglich Tempo 100.
In einer Rechtskurve kam der getunte Subaru Impreza von der Fahrbahn ab und knallte . Mit im Auto sassen zwei Kollegen von Marco H. Beide Männer waren sofort tot. Einer von ihnen war der 22-jährige Roger.
Rogers Bruder Alex Enz (41) ist erleichtert über den Entscheid der Bundesrichter: «Mir fällt ein Stein vom Herzen. Endlich gibt es ein rechtskräftiges Urteil.» Raser Marco H. hatte das Urteil des Obergerichts nicht akzepiert. Und eine bedingte Strafe von drei Jahren gefordert. Weil weitere Unfallsursachen, etwa ein Tier auf der Fahrbahn, nicht augeschlossen werden könnten.
Ausserdem wollte er einen Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens seiner Kollegen. Grund: In der fahrlässigen Tötung sei bereits die Gefährdung des Lebens enthalten. Und er könne schliesslich nicht zweimal für dasselbe Vergehen verurteilt werden.
Das sah das Bundesgericht anders. Zum ersten Mal bestätigte es ein Urteil für beide Delikte – fahrlässige Tötung und Gefährdung. Nur so war ein Strafmass von mehr als drei Jahren überhaupt möglich.
«Für uns als Familie ist dieses Urteil eine Genugtuung», sagt Alex Enz. «Auch wenn es keine Strafe gibt, die wirklich angemessen ist, wenn einem der Bruder genommen wurde.»
Sabine Jurisch von der Strassenopferhilfe RoadCross begrüsst das harte Urteil gegen Marco H. «Es ist wichtig, dass Rasen nicht mehr toleriert wird, sondern angemessen bestraft wird», sagt sie. «Das schafft ein neues Bewusstsein im Umgang mit den Rasern.»
In ihrer Initiative (siehe Box) fordert RoadCross, dass Fahrer, die das Tempolimit massiv überschreiten, für mindestens ein bis vier Jahre hinter Gitter wandern.
*Name der Redaktion bekannt