Kirchenbann für Narren «Shows sind kein geeigneter Zugang zu Gott»

  • Publiziert: 09.02.2010, Aktualisiert: 02.01.2012

SCHWYZ – In Schwyz ist der Teufel los, weil Bischof Vitus Huonder die Fasnachtsmesse in der Kirche St. Martin verboten hat. Sein Sprecher wehrt sich gegen den Guggen-Aufstand.

Die Fasnachts-Hochburg in der Innerschweiz ist ausser sich: Die Narren dürfen ihre heilige Jahreszeit nicht mehr in der Kirche St. Martin in Schwyz feiern! Der Bischof von Chur, Vitus Huonder (67), hat es verboten. Am letzten Donnerstag liess er ausrichten, Guggen und Kostüme hätten in dem geweihten Raum nichts verloren.

Dabei füllte die erste Narrenmesse, die am 14. Februar wiederholt werden sollte, die Bänke. Rund tausend Besucher kamen am Fasnachtssonntag 2009 in die Kirche. Für Pfarrer Reto Müller (58) «ein voller Erfolg».

72 Prozent der Leser sind gegen Verbot

Im «SonntagsBlick» erklärte Bischof-Sprecher Christoph Casetti (66) den Kirchenbann: «Eine Eucharistiefeier ist das heiligste, was die katholische Kirche hat. Davor sollten wir Ehrfurcht haben.» 72 Prozent der Leser sind trotzdem gegen das Verbot.

Heute doppelt Casetti im Namen des Bistums Chur in der «Neuen Luzerner Zeitung» nach: «Ausserhalb des Kirchenraumes kann Guggenmusig sehr schön sein», sagt er. Um gleich darauf festzuhalten: «Sie eignet sich jedoch nicht zur Begleitung der Heiligen Handlung.»

Kostüme und Shows seien nicht angemessen

Casetti vermisst bei allen Narren eine dem Gottesdienst angemessene Kleidung: «Im Unterschied zu Trachten oder Uniformen ist die Kostümierung unangebracht.» Auch darum dürften sich – neben der papsttreuen Vereinigung Pro Ecclesia – «etliche Privatpersonen» beim Bischof beschwert haben.

Den Erfolg der letztjährigen Narrenmesse mag man in Chur Pfarrer Müller nicht gönnen: «Es geht im christlichen Glauben nicht darum, mit irgendwelchen Events Leute in die Kirche zu bringen», sagt Casetti. «Shows sind kein geeigneter Zugang zum Wesentlichen, zur Gottesbeziehung des Menschen.» (dip)

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Schweiz

Hat Bischof Vitus Huonder mit seinem Verbot recht?»

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