Tierrechtsexperte Gieri Bolliger: Scharfe Kritik an «Terrorkater»-Urteil

  • Aktualisiert am 03.01.2012
  • Interview: Philippe Pfister

Kater Bingo (13) ist der erste verurteilte Terrorkater der Schweiz. Das Luzerner Amtsstatthalteramt hat ihn als „gefährliches Tier“ eingestuft und die Halterfamilie De Vito zu 480 Franken Busse und Gebühren verknurrt. Der Zürcher Tierrechtsexperte Gieri Bolliger (40) kritisiert jetzt das Urteil der Luzerner Behörden scharf: „Gewisse katzenfeindliche Tendenzen werden aus diesem Urteil klar spürbar“, sagt er im Interview mit Blick.ch.

Herr Bolliger, die Luzerner Behörden haben Kater Bingo als „gefährliches Tier“ eingestuft und der Halterfamilie eine Busse plus Gebühren von 480 Franken aufgebrummt. Kommt das öfters vor?
Gieri Bolliger:
Natürlich nicht. Wir werden in der Stiftung für das Tier im Recht mit verschiedensten Tierfragen konfrontiert – ein solcher Fall ist uns aber noch nie begegnet.

Hat eine solche Busse überhaupt eine Grundlage?
Die scheint mir sehr wackelig zu sein. Die Busse stützt sich auf einen Artikel, der für Raubtiere, Giftschlangen, Vogelspinnen und allenfalls überaggressive Hunde gedacht ist. Sicher aber nicht für Hauskatzen.

Fakt ist aber auch, dass Katzen Menschen heftig verletzten können. Bingo soll Menschen und andere Tiere angegriffen haben.
Klar: Es gibt immer wieder Zwischenfälle mit Katzen. Vor allem, wenn Menschen streitende Tiere trennen wollen. Innerartliche Auseinandersetzungen gehören aber zum ganz normalen Verhaltensrepertoire der Stubentiger.

Was wäre zu tun?
Bevor eine Behörde eine solche Busse erlässt, müsste Kater Bingo umfassend verhaltensmedizinisch abgeklärt werden. Dann könnte man allenfalls die Besitzer verpflichten, besser aufzupassen – falls sich herausstellt, dass er denn wirklich so gefährlich ist.

Sie scheinen das nicht recht zu glauben.
Wir halten eine solche Busse für massiv überschiessend, auch wenn Bingo vielleicht kein Schmusekater ist. Ausserdem hat das Urteil der Luzerner gefährliche Signalwirkung.

Welche?
Falls das stehen bleibt, könnten andere Kantone ähnlich vorgehen. Plötzlich haben wir in der Schweiz hunderte Katzen, die als gefährlich eingestuft sind.

Sind in der Schweiz die Katzenfeinde auf dem Vormarsch?
Gewisse katzenfeindliche Tendenzen werden aus diesem Urteil klar spürbar. Ich hoffe, dass sich das noch zum Guten wendet.

Wie denn?
Die Familie hat offenbar Einsprache gegen die Verfügung erhoben und bei den Behörden vorgesprochen. Wir hoffen immer noch, dass das Verfahren ohne Kostenfolge eingestellt wird.

Zur Person

Dr. iur. Gieri Bolliger (40) arbeitet seit 2001 für die Stiftung für das Tier im Recht und ist seit 2007 deren Geschäftsleiter. Er lebt in Zürich und ist selbst Katzenhalter.

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