Nicht brav in der Schule? Kein Pass!

  • Publiziert: 18.07.2008, Aktualisiert: 03.01.2012

LAUSANNE – Aufgepasst, junge Ausländer: Wer in der Schule nicht brav ist, dem darf die Einbürgerung verweigert werden!

Der 17-jährige Ausländer aus dem Kanton Schwyz war ein böser Bengel in der Schule, schikanierte seine Gspänli in der Schule. Insgesamt hatte er 66 Einträge im Arbeits- und Sozialverhalten in der Schule! 2006 wurde er einmal für drei Tage von der Schule ausgeschlossen.

Dann wollte sich der Teenie im April 2007 einbürgern lassen. Das gelang auch zunächst – doch ein Gemeinderat argumentierte, dass der Ausländer zwar polizeilich nicht aktenkundig sei, aber in der Schule negativ auffalle.

Der SVP-Kantonsrat gelangte vors Schwyzer Verwaltungsgericht, das die Einbürgerung im August 2007 aufhob. Es war zum Schluss gekommen, dass der junge Mann aufgrund der schulischen Einträge nicht über einen tadellosen Leumund verfüge, wies dies das kantonale Einbürgerungsgesetz verlange.

Bundesgericht schmettert Beschwerde ab

Der junge Ausländer beschwerte sich und kam vors Bundesgericht. Dieses hat ihn nun aber abgeschmettert. In ihrem Entscheid halten die Lausanner Richter zunächst fest, dass die Dokumentation zum schulischen Verhalten auf einer hinreichenden Grundlage beruht. Und dass auf die schulische Datensammlung im Einbürgerungsverfahren zurückgegriffen werde, sei verfassungsrechtlich kein Problem.

Die Behörden seien auf genaue Angaben zu den Bewerbern angewiesen. Bei Jugendlichen und Schülern bedeute dies insbesondere, dass auf ihr Verhalten in der Schule und um die Schule herum abgestellt werde.

Weiter habe das Verwaltungsgericht das Prinzip der Gewaltenteilung nicht verletzt, indem es den Einbürgerungsentscheid der Gemeindeversammlung aufgehoben habe. Schliesslich seien auch keine Hinweise ersichtlich, dass der Beschwerdeführer durch den Entscheid diskriminiert worden wäre. (SDA/num)

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