ZUG - Heute hat der Prozess zum brutalen Zuger Doppelmord begonnen. Eine Millionärin und ihre Bekannte werden im Penthouse getötet - der Killer könnte für immer weggesperrt werden.
Der brutale Raubmord schockierte: In einem Zuger Penthouse liegen im Februar 2009 die Leichen der Millionärin Linda S. (†45) und ihrer 36-jährigen Bekannten. Getötet hat sie ein Handwerker, den Linda S. kannte und deshalb arglos in ihre Wohnung liess: Joachim M. (46).
Joachim M. fesselt Linda und ihre Bekannte und erdrosselt sie mit einem Kleidungsstück. Aus der Wohnung raubt der Angeklagte Schmuck, Uhren und Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Franken. Danach zündet er die Wohnung an, um seine Spuren zu verwischen.
Vor Gericht versuchte der Angeklagte nun, seine Tat zu erklären: «Ich wollte nur mit Linda S. reden.» Er räumte ein, dass er mit ihr eine Affäre gehabt habe, die zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits beendet gewesen sei.
Als er bemerkte, dass eine weitere Frau in der Wohnung ist, habe er vorgetäuscht, am Fenstergriff Reparaturarbeiten durchzuführen. Die hinter ihm stehende Wohnungsmietern habe plötzlich «begonnen zu hecheln und zu zucken» und sei dann zusammengesackt, sagte der Schweizer.
Er habe ihr helfen wollen, beteuerte der Beschuldigte. Offenbar habe sie einen epileptischen Anfall gehabt. Die andere Frau sei wohl erschrocken und habe angefangen zu schreien. Das habe er abstellen wollen, damit er sich um die kranke Frau kümmern konnte.
Was dann geschah, daran könne er sich nicht erinnern. «Ich habe in den Wochen vor der Tat mit Koks und Alkohol durchgefeiert. Ich weiss nur noch, dass ich irgendwann auf dem Bett gesessen und die beiden Frauen angesehen habe, die tot am Boden lagen. Um einen Einbruch vorzutäuschen, habe er dann «etwas Schmuck und Bargeld und ein paar Kreditkarten eingesteckt.»
Laut Anklage hat der Mann die beiden Frauen gefesselt. Die eine erwürgte er mit einem zusammengedrehten Kleidungsstück. Ob die andere sich mit der heimtückisch angebrachten Fesselung selbst erdrosselte, oder ob der Täter sie ebenfalls erwürgte, konnte nicht vollständig geklärt werden.
Doch der Prozess kann nicht wie geplant an einem Stück durchgeführt werden. Denn das Gericht hat eines der beiden Gutachten für ungültig erklärt. Es wären aber zwei nötig, um den Angeklagten für immer wegzusperren.
Denn das fordert die Staatsanwaltschaft: eine lebenslänglichen Freiheitsstrafe une eine lebenslängliche Verwahrung für den Beschuldigten. Weil der Verteidiger aber die Unabhängigkeit des zweiten Gutachters anzweifelte, wurde ein drittes in Auftrag gegeben.
Das Gericht will nach Aussagen des Verteidigers den Prozess nun zweiteilen: In einem ersten Teil soll es um die Tat als solche gehen. Erst wenn das vom Gericht in Auftrag gegebene dritte psychiatrische Gutachten vorliege, sollten das Verschulden des Angeklagten und die gerichtlichen Sanktionen diskutiert werden.
Dieses Gutachten ist laut Verteidiger auf Frühling 2013 angekündigt. Am ersten Prozesstag würden deshalb wohl vorab formale Fragen diskutiert. Das Gericht hat denn auch den 8. November und den 12. Dezember als «Reservetage» vorgesehen. (SDA/kab)
Es ist der 17. Februar 2009, 9.45 Uhr: Millionärin Linda S. (†54) lässt ihren ehemaligen Fenstermonteur Joachim M. in ihre Wohnung, sie kennt ihn von früheren Arbeiten, öffnet ihm die Türe ohne Argwohn. Bei ihr befindet sich eine 36-jährige Bekannte, eine Filipina.
In der Wohnung überwältigt Joachim M. die Millionärin sowie deren Bekannte. Der Mann fesselt seine Opfer an Händen und Füssen und klebt ihnen den Mund zu. Mit einem Kleidungsstück erdrosselt er die 36-jährige Filipina und tötet danach Linda S.
Aus der Wohnung raubt der Angeklagte Schmuck, Uhren und Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Franken. Ebenfalls nimmt er diverse Kreditkarten an sich, die er in den folgenden Tagen mehrfach einsetzt.
Um seine Spuren zu verwischen, zündet der Mann eine Bettdecke sowie ein Kleidungsstück auf einem Wäscheständer an. Danach verlässt er die Wohnung. Aufgrund des Sauerstoffmangels ersticken die Flammen; durch den Brand lagert sich in den Räumlichkeiten jedoch starker Russ ab. Es entsteht ein Sachschaden von rund einer halben Million Franken.
Entdeckt wird das Verbrechen erst zehn Tage später, als die Zuger Polizei durch eine beunruhigte Bekannte der Wohnungsmieterin zum Tatort gerufen wird.
Joachim M. wird sich vor Gericht für folgende Punkte verantworten müssen: mehrfacher Mord, Raub, mehrfacher Betrug und vorsätzliche Brandstiftung. (num)
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