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Der schreckliche Anruf von Gustav G. ging am 6. September 1990 um 0.45 Uhr an die Zürcher Polizei: «Ich habe meinen Sohn umgebracht», sagte der verwirrt wirkende Mann. Bis morgens um 10 Uhr verschwieg er der Polizei den Aufenthaltsort seines 13-jährigen Sohnes Reto.
Schliesslich sagte Gustav G. der Polizei, wohin er seinen Sohn geworfen hatte: In eine 30 Meter tiefe Schlucht in Rothenthurm. Reto wurde von zwei Polizisten gefunden – lebend! Er hatte Würgemale am Hals, war mit einem Stock geschlagen worden und lag 16 Stunden nur mit kurzen Hosen und T-Shirt bekleidet im Regen.
Angerichtet hatte das Gustav G. Mit einem Ast hatte er auf seinen Sohn eingeprügelt, ihr gewürgt und den bewusstlosen Jungen in die Schlucht geworfen. Sein Motiv? Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich an seiner Frau rächen wollte. Diese hatte kurz zuvor die Scheidung eingereicht.
Er erhielt in erster Instanz sechs Jahre Zuchthaus aufgebrummt. Diese Strafe wurde später auf acht Jahre erhöht. Im Dezember 1999 wird er bedingt in die Freiheit entlassen.
26. Februar 2010: Gustav G. nimmt seinen 4-jährigen Sohn, fährt mit ihm nach Winterthur und bringt ihn in einem Hotelzimmer um. Anschliessend will er sich selbst umbringen. Doch er überlebt (Blick.ch berichtete). (num)
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Wiederholungstäter: Gustav G. (ZVG/Philippe Rossier)