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Dies erklärte der Nidwaldner Verhörrichter Alexandre Vonwil. Vonwil bezeichnete Nassanzüge für Tauchgänge in Tiefen von 40 bis 60 Metern als unüblich. Die Kälte könne das Bewusstsein beeinträchtigen, sagte er. Ob die Ausrüstung die kausale Ursache für das tödliche Tauchunglück war, liess Vonwil aber offen.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen zeigten, dass die beiden Taucher an der sogenannten Dekompressionskrankheit starben. Die Taucher waren zu schnell aufgestiegen, was wegen den Druckveränderungen tödliche Folgen haben kann.
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu prüfen ist auch eine allfällige Mitschuld des dritten Tauchers, der den Tauchgang überlebt hat. Dieser war der erfahrenste des Trios.
Die beiden Taucher, zwei 20 und 22 Jahre alte Brüder aus dem Elsass, waren am 28. März nach einem Tauchgang bei Beckenried nicht mehr aufgetaucht. Ihr 30-jähriger Kollege hatte den Tauchgang zuvor wegen Übelkeit abgebrochen. (SDA)