Mordanschlag-Opfer erleichtert 10 Jahre Knast für Puffbesitzer!

ERSTFELD - Der Ehemann von Serviertochter Nataliya K. heuerte einen Auftragskiller an, um seine Frau zu ermorden. Das Gericht hat sein Urteil gefällt.

  • Publiziert: 24.10.2012
  • Von Gabriela Battaglia und Roman Neumann
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Im spektakulären Prozess um den Erstfelder Mordanschlag ist das Urteil gefallen. Das Gericht in Altdorf UR verurteilt Puff-Besitzer Ignaz W.* (44) zu 10 Jahren Haft. Auftragskiller Saša S.* (23) kriegt 8,5 Jahre aufgebrummt. Opfer Nataliya kriegt 10'000 Franken Genugtuung.

Für das Gericht sind die Angeklagten skrupellos und verwerflich. Als Motiv sieht es bei Ignaz W. den Kampf um das Sorge- und Besuchsrecht für den gemeinsamen Sohn. Auch habe er Angst gehabt, dass seine Frau Interna ausplaudern könnte. Schliesslich sei es um den Zugriff auf ein Erbe gegangen. Dem Komplizen sei es, weil er in Schulden steckte, um Geld gegangen.

Verteidigung und Anklage haben beide bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi hatte 15 Jahre Gefängnis für den Puffbesitzer Ignaz W. und 12,5 Jahre für Auftragskiller Saša S. gefordert. Dass die beiden nun schuldig gesprochen wurden, sei für ihn das «einzig richtige Urteil», sagte Ulmi zu Blick.ch.

Die Verteidung hingegen wollte beide Angeklagten freigesprochen sehen. Ein Motiv für Ignaz W. fehle. Die Verteidigung von Saša S.* argumentierte, die Anklage habe den Tathergang konstruiert, die Aussagen der Hauptzeugen seien wertlos.  

Das Opfer des Anschlags Nataliya K. wirkte nach dem Prozess deutlich mitgenommen. Sie ist jedoch erleichtert über das Urteil. «Mir fällt ein Stein vom Herzen», sagt sie nach der Urteilsverkündung.

Schüsse aus dem Hinterhalt

Voraus geht eine brutale Geschichte: Auftragskiller Saša S. schoss am 12. November 2010 in Erstfeld UR kurz nach Mitternacht drei Mal aus dem Hinterhalt auf die 33-jährige Serviertochter Nataliya K.* (BLICK berichtete).

Rasch äusserte Nataliya einen Verdacht: «Mein Noch-Ehemann versuchte, mich loszuwerden.» Denn sie hatte sich von Ignaz getrennt und den gemeinsamen Sohn Pawel mitgenommen. Noch in der gleichen Nacht wurde ihr Mann Ignaz W. verhaftet, sitzt seither in U-Haft.

Das alleinige Sorgerecht wurde ihr zugesprochen. Ihr Mann, Besitzer eines Cabarets, habe einen Auftragskiller engagiert, ist sie sich sicher.

Die Anklageschrift zeigt die Hintergründe des Anschlags. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Ignaz W. wollte sich «aus Habgier und/oder aus anderen verwerf­lichen Motiven» seiner Ehefrau «entledigen», wollte so seine Geldprobleme lösen.

Kurz vor Weihnachten 2010 schnappte die Polizei auch den Schützen, den Kroaten Sasa S.

Versuchte Tötung

Ignaz W. ist weiter der versuchten Tötung angeklagt: Er schoss am 4. Januar 2010 gegen fünf Uhr vor seinem Puff in Erstfeld auf einen Kunden, der etwa 10 bis 15 Meter entfernt stand. Zuvor hatte Ignaz W. mit dem Holländer im Cabaret Streit.

Elf Monate später feuerte Sasa S. mit der gleichen Waffe auf Nataliya K.: Eine Damenpistole der Marke Blow Mini, Kaliber 8 Millimeter, abgeändert auf Kaliber 6,35 Millimeter. (num/bgt)

* Name der Redaktion

Beliebteste Kommentare

  • Heinz  Stäheli
    Auftraggeber und Moörder sind von der Gesinnung her gleich zu stellen. 2/3 der Strafe verbüssen. Also 40 Jahre. Als Tattergreise sollen diese Typen den Knast verlassen !
  • Juan  Garcia
    10 Jahre ist besser als die sonst üblichen Kuschelurteile. Ich sehe mit Befriedigung, dass immer mehr Richter zur Einsicht kommen, dass brutale Verbrechen auch harte Strafen verdienen. Weiter so!

Alle Kommentare (7)

  • richard  keith
    Der Puffbesitzer I.W. und sein Killer müssten eigentlich für ihre widerwärtige Gesinnung lebenslänglich bekommen, und die Strafe in ihren Heimatländer absitzen. Wir Schweizer müssen nun wie immer, die Kosten in Millionenhöhe bezahlen.
    • 24.10.2012
    • 80
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  • Hans  Häberli , via Facebook
    Der dumme Steuerzahler darf wieder jeden Knastaufenthalt berappen. Es wäre abschreckender, wenn jeder Gefängnisinsasse seinen Aufenthalt im Luxushotel, zwingend aus der eigenen Tasche berappen müsste.
  • Juan  Garcia
    10 Jahre ist besser als die sonst üblichen Kuschelurteile. Ich sehe mit Befriedigung, dass immer mehr Richter zur Einsicht kommen, dass brutale Verbrechen auch harte Strafen verdienen. Weiter so!
  • Roland  Rebmann , via Facebook
    das ist eine super nachricht, unsere justiz ist anscheinend nicht nur
    korrupt!!!!
    • 24.10.2012
    • 92
    • 6
  • Heinz  Stäheli
    Auftraggeber und Moörder sind von der Gesinnung her gleich zu stellen. 2/3 der Strafe verbüssen. Also 40 Jahre. Als Tattergreise sollen diese Typen den Knast verlassen !
    • Stefan  Schmid , Hettlingen
      Verwahrung bis zum Tod wäre hier eher angebracht...
      • 24.10.2012
      • als Kommentar auf Heinz  Stäheli
      • 103
      • 12
    • Elvis  Altherr , St Gallen , via Facebook
      oder nur noch mit den Füssen voraus sprich wenn sie tot sind.. lebenslang sollte bei uns auch wortwörtlich genommen würde wie in Amerika wo man dann in der Regel nie mehr rauskommt..

      • 25.10.2012
      • als Kommentar auf Heinz  Stäheli
      • 25
      • 1

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