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Lynn S. hatte Nef im Herbst 2006 wegen Nötigung angezeigt. Zuvor hatte Nef sie mit E-Mails bombardiert und massiv belästigt (Blick.ch berichtete).
Ein knappes Jahr später zog die heute 50-Jährige ihre Anzeige zurück. Offenbar hatte sie mit Nef eine Vereinbarung getroffen, wonach er sie mit mehreren tausend Franken entschädigte! Dies berichtet Radio DRS mit Berufung auf zuverlässige Quellen.
Im Gegenzug erklärte Lynn S. sich damit einverstanden, dass das Verfahren gegen den Armeechef eingestellt werde.
Ungesetzlich ist das Zahlen von Schadensgeld freilich nicht. Laut Artikel 53 des Strafgesetzbuches kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn der Täter den Schaden deckt oder «alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen». Doch mit der Zahlung hat Nef eingestanden, dass die Vorwürfe der Frau gerechtfertigt waren.
Es wird für den Armeechef also immer brenzliger. Auch seine gestrigen Beteuerungen, das Verfahren gegen ihn habe mit häuslicher Gewalt nichts zu tun gehabt, wirken angesicht der neusten Vorwürfe hohl. Sein Rücktritt ist wohl nur eine Frage der Zeit. Selbst in den eigenen Reihen mehren sich kritische Stimmen.
Auf das mögliche Schmerzensgeld angesprochen, erklärte Michele Moor, ehemaliger Präsident der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, gegenüber Radio DRS: «Ich bedauere diese Nachricht. Herr Nef hat in der Anfangsphase sehr gut gearbeitet. Wenn das stimmen würde, stellt sich die Frage, ob er als Armeechef noch tragbar ist.»
Und auch SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi meint: «Ja, das Vorgehen ist nicht zu entschuldigen, und Herr Nef ist so gesehen natürlich nicht mehr tragbar. Aber derjenige, der ihn in diese Situation gebracht hat – und das ist der Vorsteher des VBS, Herr Schmid – ist ebenso nicht mehr tragbar.» (gux/num)