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Zusammen Fussball schauen macht mehr Spass. Aber nur, wenn die Arbeit nicht darunter leidet, sagen die Firmen. (RDB)
Die BLICK-Umfrage bei den grössten Arbeitgebern zeigt: Zumindest bei Büroarbeitsplätzen ist es dank gleitender Arbeitszeit möglich, sich die zwei Stunden freizunehmen. Aber: Die Zeit wird abgezogen.
Roche zeigt Schweiz – Spanien und Schweiz – Chile auf dem Areal in Basel sogar auf Grossleinwand. Aber auch hier: Vorher ausstempeln. Bei ABB gibt es in einzelnen Kantinen Grossleinwände. In der Produktion laufen Radios. Auch bei der UBS kann man freinehmen, aber: «Kunden haben immer Priorität.» Swisscom geht davon aus, dass dank flexibler Arbeitszeit jeder Fussball-Fan freinehmen kann – ausser etwa im Callcenter. Bei der Post gilt: «Wer Spiele schauen will, muss Schichtwechsel, Kompensation, Ferientage organisieren. Betriebsabläufe dürfen nicht gestört werden.» Auch die CS erlässt keine Einschränkung, aber das Bankgeschäft darf nicht tangiert werden.
Die Administration beim Genossenschaftsbund Migros lässt Spielraum offen: «Wer es sich zeitlich einrichten kann, keine Sitzung oder eine Stellvertretung hat, darf sich die wichtigen Spiele anschauen.» Im Personal-Restaurant gibt es Grossbildschirm und Lounge. Hingegen sind Internet-TV-Dienste wie Zatoo oder Wilmaa gesperrt.
Auch bei Zurich ist Online-TV gesperrt, aber Radio erlaubt. Bei Schweiz – Spanien ist sogar ein Grillplausch geplant. Für die 37 000 Angestellten der Bundesverwaltung sind Internet-TV und Online-Live-Ticker zugänglich. Aber: «Wird die Informatik übermässig beansprucht, werden Einschränkungen erlassen.»
Firmen wie Nestlé oder Swiss erlassen keine Verbote und vertrauen auf die Eigenverantwortung des Personals. SBB, Novartis und Manor stellen klar fest: Arbeitszeit ist nicht Freizeit – also kein TV. Swatch teilt mit: «In unserem Unternehmen wird in erster Linie gearbeitet.»
Bei Coop arbeiten 90 Prozent des Personals im Verkauf oder in der Logistik – und haben sowieso keinen TV am Arbeitsplatz. Deshalb bekommen auch die übrigen Mitarbeiter in der Verwaltung keine Sonderrechte: «Wir möchten sie gegenüber Angestellten im Verkauf nicht privilegieren.»