Wird heute alles aufgeklärt?

  • Publiziert: 03.10.2007, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Henry Habegger

BERN – In einer Sonderdebatte streitet der Nationalrat heute über die trübe Roschacher-Affäre. Wie viel das zur Klärung der Sache beiträgt, ist offen.

Die Blocher-Roschacher-Affäre. Sie begann im Dezember 2003 mit der Verhaftung von Banker Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Rasch geriet der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher unter Beschuss, vorab durch die SVP-nahe «Weltwoche». Justizminister Christoph Blocher (66, SVP) schaltete sich ein – und im Juli 2006 trat Roschacher zurück.

Trübe Sache. Hier Antworten auf einige häufig gestellte Fragen:
Ist Bundesrat Blocher unschuldiges Opfer eines «Komplotts», wie er behauptet?
Nein. In ihrem Bericht weist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nach, dass Blocher gezielt auf die Absetzung Roschachers hinarbeitete. Die GPK zeigt auch gravierende Fehler von Blocher auf. So habe er Roschacher rechtswidrig eine hohe Abgangsentschädigung bezahlt, den Bundesrat umgangen, seine Kompetenzen überschritten, die Unabhängigkeit des Bundesanwalts verletzt.

Warum setzte Blocher so viel daran, Roschacher abzusetzen?
Das ist weiterhin unklar. Sicher mochten sich die beiden persönlich nicht. Unklar ist notabene, welche Rolle es spielte, dass Blocher und seine Frau Silvia den Banker Holenweger von früher her kennen.

Hat die GPK Fehler gemacht bei ihrer Untersuchung?
Nein. Ihr Bericht erscheint fundiert. Im Rückblick nicht optimal war aber die Kommunikation. Bezüglich H-Plan und Flip-Charts (siehe unten) hätte die GPK defensiver informieren sollen.

Ist der H-Plan, der bei Holenweger gefunden wurde, bedeutungslos?
Nein. Er war ein Drehbuch mit Namen von Politikern, Medienleuten usw., die gegen Roschacher aktiv werden sollten. Tatsächlich gabs dann solche Medienbeiträge und Politikervoten. Der Plan wurde also, mindestens teilweise, umgesetzt. Unklar ist nur, wer wie stark involviert war.

Ist es entscheidend, wie viele Handschriften auf Holenwegers Flip-Charts sind? Kaum. Die GPK versucht das derzeit zu klären. Gibts nur eine Handschrift auf den Skizzen, zeigt das nur, dass die Bundesanwaltschaft verfrüht von mehreren sprach. Gibts aber zwei oder mehr Schriften, dann fragt sich, warum Holenweger behauptet, er sei alleiniger Autor.

Wird die heutige Debatte Antworten auf alle offenen Fragen bringen?
Sicher nicht. Abzuwarten bleibt, was die untersuchende GPK-Subkommission unter Lucrezia Meier-Schatz (CVP) bezüglich H-Plan und Flip-Charts herausfindet. Was Blocher betrifft, ist die Stellungnahme des Gesamtbundesrats zum GPK-Bericht entscheidend. Die folgt aber erst im November.

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