Wirbel um Armeechef Roland Nef

  • Publiziert: 13.07.2008, Aktualisiert: 13.01.2012

BERN - Zum Zeitpunkt der Ernennung von Armeechef Nef war gegen ihn eine Strafanzeige wegen Nötigung seiner Lebenspartnerin hängig. Samuel Schmid wusste davon.

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats werde von Schmid und dem Gesamtbundesrat in dieser Sache Auskunft verlangen, sagte deren Präsident, der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger, heute gegenüber Schweizer Radio DRS.

Grund für Zuppigers Unmut: Die Strafanzeige war zum Zeitpunkt von Nefs Ernennung zum Armeechef im Juni 2007 noch hängig. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bestätigte heute in einem Communiqué einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung».

Verteidigungsminister Samuel Schmid sei jedoch darüber von Nef informiert worden. Gleichzeitig habe er Schmid in Aussicht gestellt, dass die laufende Voruntersuchung bald eingestellt werde. Tatsächlich ad acta gelegt wurde diese erst im Herbst 2007.

Offen ist vorderhand, ob der Gesamtbundesrat bei der Ernennung Nefs über die hängige Strafanzeige Bescheid wusste. Sei dem nicht so, liege ein «grösserer Mangel» vor, sagte Zuppiger weiter.

Dem hält das VBS entgegen, Nef sei vor seiner Beförderung ohne Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Auch sei der Armeechef bis heute weder straf- noch zivilrechtlich verurteilt worden. (SDA)

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