Islamprediger Vogel: «Wir kommen trotzdem nach Zürich»

  • Publiziert: 11.26 Uhr, Aktualisiert: 14.01.2012
  • Von Beat Kraushaar und Simon Hehli

Der deutsche Islam-Prediger ist im Zürcher Volkshaus nicht erwünscht.Jetzt will er stattdessen in einer Moschee seine Rede halten.

Am 14. Februar will der Islamische Zentralrat der Schweiz (ZRS) im Zürcher Volkshaus laut «20 Minuten» ein Symposium veranstalten. Thema: «Wohin steuert die Islamdebatte?». Einer der Redner ist der umstrittene deutsche Islamprediger Pierre Vogel.

Doch dieser war bereits im vergangenen Jahr von der Schweiz mit einem Einreiseverbot belegt worden: An einer vom ZRS organisierten Islam-Demo im Dezember durfte er nicht auftreten (Blick.ch berichtete).

Das Einreiseverbot ist nun zwar abgelaufen – dennoch wird Vogel nicht wie gepalnt im Zürcher Volkshaus auftreten. Denn dessen Stiftungsrat hat einstimmig entschieden, die Veranstaltung abzublasen und nicht nur Vogel, sondern den gesamten ZRS auszuladen.

Davon lässt sich Radikal-Prediger Vogel nicht einschüchtern: «Wenn wir nicht im Volkshaus auftreten können, dann werden wir in einer Moschee auftreten», sagt Thomas Ibrahim, Geschäftsführer Vogels gegenüber Blick.ch.

Noch ein Auftritt in der Schweiz geplant


Für Ibrahim gehört es zum Prinzip, dass man sich nicht einschüchtern lässt und deshalb einen Alternativ-Auftritt organisiert.

Pierre Vogel hat bereits einen weitern Termin in der Schweiz geplant. Am 26. März gibt er mit anderen Predigern ein Islam-Seminar.

Ibrahim: «Wo, sagen wir nicht, sonst gibt es wieder die gleichen Probleme wie jetzt in Zürich».

Möglich aber, dass Vogel die Einreise in die Schweiz erneut verwehrt wird. Ob Vogel wieder ein Einreiseverbot erhalte, sei noch offen, sagte Michael Glauser, Mediensprecher beim Bundesamt für Migration (BfM). Das BfM beobachte gegenwärtig die Situation. «Wir können das Einreiseverbot kurzfristig verhängen», präzisierte Glauser.

Islamischer Zentralrat verlangt Schadenersatz

ZÜRICH – Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) will das Zürcher Volkshaus auf Schadensersatz verklagen. Der Stiftungsrat des Volkshauses hatte angekündigt, dem IZRS einen Raum nicht wie zugesagt zu vermieten, falls der deutsche Islamprediger Pierre Vogel auftrete. «Wir verhandeln mit dem Stiftungsrat, um einen Auftritt von Herrn Vogel doch noch zu ermöglichen», sagte Qaasim Illi, Mediensprecher des IZRS. Er bestätigte Medienberichte, wonach sich das Volkshaus vom bereits unterzeichneten Vertrag zurückgezogen habe. Bleibe das Volkshaus bei seinem Entscheid, werde der IZRS Schadenersatz verlangen, ergänzte Illi. (SDA)
play Pierre Vogel will sich laut seinem Geschäftsführer nicht davon abhalten, in die Schweiz zu kommen. (Screenshot Youtube)

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