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Die Emotionen kochen hoch, wenns ums Rauchverbot geht. So begrüssen einige Beizengänger, dass sie nach dem Besuch einer Gaststätte bald nicht mehr nach Rauch stinken werden, andere fühlen sich vom Staat bevormundet.
Am Samstag ist es so weit: Dann treten landesweit Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft. Doch nicht alle Aschenbecher müssen weg – das Gesetz bleibt ein Flickenteppich mit Ausnahmen und kantonalen Eigenheiten.
Der Bund ist nämlich weniger streng als etliche Kantone, die bereits eigene Gesetze erlassen haben und diese weiterhin anwenden können: Wirte dürfen etwa gemäss Bundesgesetz abgetrennte und ausreichend belüftete Fumoirs einrichten. Was «ausreichend belüftet» heisst, haben die Kantone festzulegen.
Kommt das generelle Rauchverbot?
Das letzte Wort zum Rauchverbot ist aber mit Sicherheit noch nicht gesprochen. Die Lungenliga will im Sommer ihre Volksinitiative für ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden einreichen. Die nötigen Unterschriften hat sie beisammen; der Branchenverband GastroSuisse hat bereits seinen Widerstand angekündigt.
Auch die Gegner des generellen Rauchverbots haben eine Volksinitiative lanciert. Sie haben bis am 23. August 2011 Zeit, die erforderlichen 100000 Unterschriften zu sammeln. Die Initiative will, dass allein der Eigentümer der Räume über Rauchverbote entscheiden kann. (num/SDA)