Produkte-Bschiss Wie viel Schweiz muss sein?

  • Publiziert: 07.08.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Wo Schweiz draufsteht, muss Schweiz drin sein. So ist es aber nicht. Und genau dies prangern Konsumentenschützer an.

Die «Bischiss-Liste» der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist lang. Und sie wächst weiter. Für den SKS sind «falsche» Schweizer Produkte ein Ärgernis, darum wurde die Liste eben erst wieder ergänzt und veröffentlicht.

Darin findet sich etwa «Original Willisauer Kirsch», bei dem aber auch Kernobst aus Frankreich und Deutschland drin ist. Für die Konsumentenschützer ein klarer Betrug. Vor allem bei «typisch schweizerischen» Produkten ist eine Täuschung ärgerlich. So werden die Accessoires des bekannten Sackmesserfabrikanten Victorinox in China hergestellt. Und der Bündner Rohschinken bei Aldi kommt erstmals im Verkaufsregal der Läden mit der Schweiz in Berührung.

Swissness, gesetzlich geregelt

Die «Bschiss-Liste» unterstützt die «Swissness»-Vorlage, die im Herbst im Bundesrat behandelt wird. Die Bezeichnung «Schweizer Produkt» dürfen demnach nur noch Waren tragen, die zum überwiegenden Teil hier hergestellt werden.

Bei Industriegütern gilt, dass mindestens 60 Prozent der Produktionskosten im Inland anfallen müssen. Bei Lebensmitteln muss 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen.

Ursprünglich wollte die Politik auch das Schweizer Kreuz auf Konsumgütern verbieten. Das Wappen sollte dem Bund vorbehalten sein. Das Schweizer Sackmesser hätte sein Kreuz verloren. Nach heftigen Protesten lässt der Bundesrat bei traditionellen Waren das Wappen weiterhin zu. (zum)

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